GKV / Berufsgenossenschaft - wer zahlt?

Hallo,

Herr X ist selbständig und ist bei seiner zuständigen Berufsgenossenschaft als auch in der GKV freiwillig versichert. bei der GKV hat er einen Tarif, der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall vorsieht. Nun nimmt er zusätzlich einen 400-Euro-Job an.

Was passiert nun, wenn er bei seiner 400-Euro-Tätigkeit einen Arbeitsunfall erleidetund er für einige Monate arbeitsunfähig ist?

Ich würde mir folgendes Szenario vorstellen: Der 400-Euro-Arbeitgeber muss für 6 Wochen Lohnfortzahlung leisten, aber natürlich nur auf den 400-Euro-Verdienst. Die BG wird wahrscheinlich nicht zahlen, weil dort ja nur das Risiko eines Unfalles während der selbständigen Tätigkeit abgesichert ist, oder? Und die GKV wird nicht zahlen, weil es sich ja um einen Arbeitsunfall handelt. da hätte es Herrn X aber sauber angemeiert oder seht ihr das anders?

Viele Grüße

Felicia

Hallo,

wenn ein Arbeitsunfall eintritt, dann wird das Verletztengeld insgesamt sowohl aus der selbständigen Tätigkeit, als auch aus der Beschäftigung berechnet und gezahlt. Zuständig ist die BG, in deren Bereich die versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit fällt. Aus der Beschäftigung ruht das Verletztengeld, solange Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht.

Aus der selbständigen Tätigkeit wird das Verletztengeld sofort ab 1. Tag der AU gezahlt, sofern die BG-Satzung für freiwillig Versicherte nicht einen späteren Termin bestimmt. Dabei spielt es keine Rolle, dass bei der KV erst ein Anspruch auf KG ab der 7. Woche besteht. Ein KG-Anspruch ist nämlich bei Arbeitsunfällen generell ausgeschlossen (§ 11 Abs. 5 SGB V).

Gruß Woko