Ich bin Rentner und habe zwei Wohnsitze. Einen in Deutschland und einen im EU-Ausland. EU-Ausland ist Zweitwohnsitz seit 1980. Tatsächlich halte ich mich überwiegend im Ausland auf. Arztbesuche im Ausland nur in Notfall; Medikamentenversorgung in Deutschland.
Die deutsche Krankenversicherung schreibt mir nun, dass ich mich seit dem xx überwiegend im Ausland aufhalten würde und man dort einen Betreuungsauftrag gestellt hätte (E 121). Die Versichertenkarte könne ich in Deutschland weiterhin benutzen, wenn ich mich dort vorübergehend aufhalten würde.
Auf telefonische Anfrage teilt die GKV mit, dass ich irgendwann im April anläßlich eines Telefonats gesagt hätte, dass ich im Ausland sei und jetzt ja immer noch dort sei. Stimmt, weil sich die Umbauarbeiten an meinem Ferienhaus hinziehen.
Lt. GKV diene das lediglich der Verwaltungsvereinfachung; Arztbesuche mußten dann nicht mehr über den Auslandskrankenschein (Europäische Versichertenkarte) abgerechnet werden.
Die ausländische GKV teilt auf Anfrage telefonisch mit, dass man von mir keinerlei Daten habe und auch der Betreuungsauftrag wohl nicht bearbeitet werden könne, weil ich nicht mit 1. Wohnsitz gemeldet sei.
Meine Fragen:
Ist es möglich, dass ich evtl. zwei Versichertenkarten bekomme?
Will mich die deutsche GKV nur loswerden, weil ich alle paar Jahre für längere Zeit ins Krankenhaus muß?