GKV Deutschland - Österreich

Ich bin Rentner und habe zwei Wohnsitze. Einen in Deutschland und einen im EU-Ausland. EU-Ausland ist Zweitwohnsitz seit 1980. Tatsächlich halte ich mich überwiegend im Ausland auf. Arztbesuche im Ausland nur in Notfall; Medikamentenversorgung in Deutschland.

Die deutsche Krankenversicherung schreibt mir nun, dass ich mich seit dem xx überwiegend im Ausland aufhalten würde und man dort einen Betreuungsauftrag gestellt hätte (E 121). Die Versichertenkarte könne ich in Deutschland weiterhin benutzen, wenn ich mich dort vorübergehend aufhalten würde.

Auf telefonische Anfrage teilt die GKV mit, dass ich irgendwann im April anläßlich eines Telefonats gesagt hätte, dass ich im Ausland sei und jetzt ja immer noch dort sei. Stimmt, weil sich die Umbauarbeiten an meinem Ferienhaus hinziehen.

Lt. GKV diene das lediglich der Verwaltungsvereinfachung; Arztbesuche mußten dann nicht mehr über den Auslandskrankenschein (Europäische Versichertenkarte) abgerechnet werden.

Die ausländische GKV teilt auf Anfrage telefonisch mit, dass man von mir keinerlei Daten habe und auch der Betreuungsauftrag wohl nicht bearbeitet werden könne, weil ich nicht mit 1. Wohnsitz gemeldet sei.

Meine Fragen:
Ist es möglich, dass ich evtl. zwei Versichertenkarten bekomme?
Will mich die deutsche GKV nur loswerden, weil ich alle paar Jahre für längere Zeit ins Krankenhaus muß?

Hallo,
einen Betreuungsauftrag an eine ausländische Versicherung (oder was ?) kenne ich nicht. M. E. gilt immer noch das Sozialversicherungsabkommen mit Österreich und da wird nach meinen Kenntnissen der Auslandskrankenschein bzw. die Europäische Versicherungskarte zur Anwendung kommen. Weiter kann ich dir da nicht helfen. Man kann aber auch zu seiner KK gehen und sich dir rechtlichen Grundlagen für die Vorgehensweise aufzeigen lassen.

VG
ayro

Hallo,

leider bin ich mit den „Auslands-Fragen“ nicht der beste Ansprechpartner. Ich hoffe, sie haben noch andere Experten hier im Forum angefragt, die Ihnen bessere Antworten erteilen können.

Grundsätzlich ist es normaler Weise so, dass Sie in der GKV in Deutschland versichert sind und mit der europäischen Auslands-Karte auch in Österreich ärztliche Behandlungen in Anspruch nehmen können. In Dtl. werden dann die Kosten, die Ihnen evtl. im Ausland entstanden sind nach dt. Vertragssätzen erstattet. Bei Urlaubsaufenthalten im Ausland nutzt dann eien private Auslands-Krankenversicherung, die den evtl. entstandenen Restbetrag zahlt.

Da Sie sich aber nicht im urlaub befinden, sondern in Ihrer „Zweitresidenz“ weiß ich nicht, wi es sich da verhält. Ich erinner mich aber an ein Ehepaar, die in den Wintermonaten in Spanien leben/wohnen und die waren definitiv bei der GKV in Dtl. versichert…

Allerdings gibt es auch für Menschen, die im Ausland tätig sind, aber regelmäßig (z. B. an den Wochenenden) nach Dtl. kommen, eine so genannte Grenzgänger-Eigenschaft. Wenn die ausländische Krankenkassen diesen „Zustand“ feststellt, erhält der im ausland versicherte Arbeiter, eine Versichertenkarte der deutschen GKV. Dort ist man jedoch NICHT Mitglied, sondern die dt. GKV ist nur die „Betreuungsstelle,“ und so genannte „aushelfende Krankenkasse,“ damit es eben nicht immer zu diesen Erstattungen kommen muss…

Ich weiß nicht, ob das bei Ihnen der selbe „Fall“ ist, da ihre ausländische Krankenversicherung ja bereits mitteilte, dass es sich „nur“ um den Zweitwohnsitz handle und deshab eben keine „Betreuungsstelle“ festgestellt werden kann.

Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine trifftige Aussage geben kann. Ich hoffe, es antwortet Ihnen noch jemand anderes.

Alles Gute.

Hallo,
habe inzwischen Post von der österreichischen GKV bekommen. Lt. tel. Rücksprache wird das Formular E 121 nur auf Antrag des Versicherten versandt. Der österreichischen GKV ist es im Prinzip egal wo ich versichert bin. Jedenfalls vorerst besten Dank für die Info.
Gruß
Charly

Hallo,
habe inzwischen Post von der österreichischen GKV bekommen. Lt. tel. Rücksprache wird das Formular E 121 nur auf Antrag des Versicherten versandt. Der österreichischen GKV ist es im Prinzip egal wo ich versichert bin. Jedenfalls vorerst besten Dank für die Info.
Gruß
Charly.

Hallo Charly4711,

deine dt. Krankenkasse will dich nicht loswerden. Sie informiert dich völlig richtig über die Regelungen der zwischenstaatlichen Absicherungen im Krankenversicherungsrecht.
Alles für dich unter folgenden Link nachzulesen. Antworten auf deine Schilderungen findest du auf den Seiten 5-7.

www.dvka.de

Viele Grüße
sigi-der-schwabe

Hallo Sigi,

besten Dank für die Info.

Gruß
Charly

sorry war krank, ist die anfrage noch offen?

ja, für jede Info dankbar.

weiterhin gute Besserung vom

Charly

sorry war krank, ist die anfrage noch offen?

Die Idee der deutschen GKV ist richtig und wirklich einfacher für dich. wenn du hauptsächlich im ausland bist und dich dort versicherst dann kannst du auch dort zu den ärzten gehen, damit du aber auch in deutschland gehen kannst bietet die gkv dir an eine betreuungskarte auszustellen.
PROBLEM: wenn du in deutschland eine rente bezihst weiß ich nicht ob die spanische versicherung überhaupt eine hauptversicherung einrichten kann. Normalerweis e gilt der grundsatz: Versicherung in dem land in dem man arbeitet, nicht wohnt.
Ist ganz oft in Holland so, die leute arbeiten in holland, wohnen in deutschland, dann haben die ein holländische versicheurng und können trotzdem in deutschland mit der deutschen karte zum arzt!!
gruss anna

Danke für die Info. Es hat sich jetzt folgendes Problem aufgetan: Die österreichische GKV verlangt, dass ich meinen 1. Wohnsitz nach Österreich verlege. Das hätte steuerliche Nachteile für mich. Ggf. wechsle ich die deutsche GKV.

Gruß
Charly

Hallo,

das hat nichts mit loswerden wollen zu tun sondern wirklich nur mit einer Vereinfachung für sie. Sie würden durch den E121 eine neue Karte für Östereich erhalten und zwar von der dort ansässigen Krankenkasse. Wenn sie in Deutschland sind, benutzen sie einfach ihre Karte für Deutschland. Die Krankenkassen rechnen die erbrachten Leistungen untereinander ab wobei die Deutsche Krankenkasse sämtliche Kosten, die in Österreich entstanden sind an die dortige Krankenkasse zu zahlen hat. Also absolut nichts schlimmes.

Viele Grüße
Christoph

Hallo,
danke für die Info.

Gruß
Charly