GKV f. Ausländerin, früher Deutsche, damals in KV

Sehr geehrte Damen und Herren,
folges Thema:
Die Dame ist 84 Jahre alt, war bis 1970 deutsche Staatsbürgerin. Ist 1970 nach Kanada ausgewandert, und hat die Kanadische Staatsbürgerschaft angenommen, musste die deutsche aufgeben.
Nun ist sie (mittlerweile verwitwet) altersbedingt nach Deutschland zurückgekehrt.
Sie wird weiter hier leben, und braucht eine Krankenversicherung.
Bis 1970 war sie bei Versicherung X versichert. Leider haben wir hierzu keine Unterlagen mehr. Ob sie privat oder gesetzlich versichert war, ist nicht ganz klar.

Versicherung X sagt nun, sie finden in ihren Archiven keine Unterlagen, so dass das damalige Versicherungsverhältnis nicht bewiesen sei. Somit lehnen sie die Versicherung ab.

Eine andere Versicherung Y hat zuvor schon das Versicherungsverhältnis abgelehnt, da angeblich ja Vers. X zuständig sei.

Gibt es hier eine Lösung? Kann bei bestehender Versicherungspflicht z.B. Versicherung X verpflichtet werden, die Dame zu versichern, selbst wenn wir keine beweisenden Unterlagen heranschaffen können?

Oder wo könnte man noch Fremdunterlagen erhalten?

Vielen Dank für Tips,
arno7

Hallo,
für eine Antwort sind noch einige Informationen wichtig:

  • Sind X bzw. Y eine private oder gesetzliche Versicherung?
  • Ist noch bekannt, welche Art der Versicherung zuletzt bei X bzw. Y bestand? (z.B. Arbeitslosengeld, Arbeitnehmerin, Selbstständige, Hausfrau)
  • Welche Versicherungsarten bestanden vom Beginn der ersten betrieblichen Berufsausbildung bis zum Antrag auf dt. Altersrente und bis zum Antrag auf dt. Witwenrente? (dt. GKV, dt. PKV und kanadische KV?)
    Es geht um die Vorsicherungszeiten für die dt. KVdR.
    Gruß
    RHW