GKV Fahrtkostenübernahme REHA

Hallo Wissende, liegt es im Ermessen einer GKV die Fahrtkosten zur REHA, unmittelbar anschliessend an Klinikaufenthalt (Kniegelenkprothese), nicht zu übernehmen? Ebenso die Fahrtkosten nach Hause anschließend an d. REHA?
MfG ramses90

Hallo,
das ist keine Ermessensfrage sondern eine Frage der Zuständigkeit.
Wer ist der Träger der Reha - die Kasse oder der Rentenversicherungsträger ??
Ist es die Kasse dann muss diese auch die Fahrkosten dahin und die Fahrkosten nach Hause übernehmen.
Ist es die Rentenversicherung dann ist die dafür zuständig.

Gruß
Czauderna

Hallo u. danke. Träger ist d. Krankenkasse u. die hat der Patientin beschieden, dass sie d. Fahrt vom Klinikum, am 13. Tag nach der Op, zur Rehaklinik nicht übernimmt. Die Patientin müsste das selbst bezahlen, ebenso die Kosten für die Heimfahrt von d. Rehaklink.
Bei diesem schriftliche Bescheid wurde seitens der GKV keinerlei Begründung für die Entscheidung angegeben.

Auf welche Paragraphen stützt sich der Bescheid der GKV?
MfG ramses90

Hallo,
die Kasse hat meines Erachtens keine rechtliche Grundlage für die Ablehnung - im Gegenteil die §§ 40 und 60 SGB V. sagen klar aus dass
die Kasse die Fahrkosten übernehmen muss.
Also - Widerspruch einlegen und Fahrkostenerstattung beantragen !!
Gruß
Czauderna

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