GKV- Fam.versicherung nach Scheidung

hallo,
frau A hat sich vor 2 wochen von herrn B scheiden lassen. in 2 wochen wird das urteil rechtskräftig. frau A war (ist noch), da sie nur einer geringfügigen beschäftigung nachgeht, bei herrn B beitragsfrei familienversichert.
nun hat frau A von der GKV widerprüchliche informationen erhalten, ab wann sie sich definitiv selbst versichern muß. der eine sachbearbeiter sagt einen monat NACH zugang des rechtskräftigen scheidungsurteils, der andere sagt, sie habe aufgrund eines neuen urteils in der rechtssprechung, 3 monate zeit, um sich selbst kranken zu versichern. was stimmt denn nun?
frau A würde sich freuen, wenn jemand aus dem forum vielleicht nähere fundierte infos dazu hätte oder evtl. einen link posten kann, woraus hervorgeht, wie das nun definitiv ist.

das minderjährige kind C von frau A ist ja beitragsfrei beim kindsvater B familienversichert. wenn frau A nun ihren lebensgefährten herrn D heiratet, kann frau A sich ja in seiner KV familienversichern lassen. aber was ist mit kind C? gibt es eine möglichkeit, daß dieses kind auch mit in die familienversicherung des mannes D kommt oder bleibt es beim kindvater herr B? welche möglichkeiten gibt es hier und wie sieht das procedere aus?

freue mich auf antworten und im voraus schon mal herzlichen dank!

Hallo,

der Anspruch auf die Familienversicherung der Ex-Ehefrau endet mit Eintritt der Rechtskraft des Urteils. Das Gericht vermerkt diesen Tag auf dem Scheidungsurteil. Ab diesem Zeitpunkt beginnen die drei Monate zu laufen, während denen man dann eine freiwillige Weiterversicherung beantragen kann.

Kinder können weiterhin beim leiblichen Papa versichert bleiben. Beim „neuen“ Papa - also dem Stiefpapa - geht das nur, wenn dieser den überwiegenden Unterhalt für die Kinder leistet. Am besten also beim leiblichen Vater lassen (weniger Bürokratie).

Gruß
Florian

Hallo,

hallo florian,

zunächst herzlichen dank für deine antwort.

der Anspruch auf die Familienversicherung der Ex-Ehefrau endet
mit Eintritt der Rechtskraft des Urteils. Das Gericht vermerkt
diesen Tag auf dem Scheidungsurteil. Ab diesem Zeitpunkt
beginnen die drei Monate zu laufen, während denen man dann
eine freiwillige Weiterversicherung beantragen kann.

da das rechtskräftige urteil ja 2-3 tage postlaufzeit hat, frage ich mich, was passiert, wenn ich innerhalb dieser zeit einen unfall habe oder krank werde?!
oder heißt das, daß ich 3 monate nach zustellung des rechtskräftigen urteils zeit habe, mich freiwillig zu versichern. wieder, wie oben, was ist, wenn irgendetwas in diesen 3 monaten passiert?

Kinder können weiterhin beim leiblichen Papa versichert
bleiben. Beim „neuen“ Papa - also dem Stiefpapa - geht das
nur, wenn dieser den überwiegenden Unterhalt für die Kinder
leistet. Am besten also beim leiblichen Vater lassen (weniger
Bürokratie).

wenn der stiefpapa tatsächlich den überwiegenden unterhalt bestreitet, was muß ich beachten oder wo beantragen bzw. wie beweisen?

vielen dank & beste grüße
c.

Gruß
Florian

Nochmals Hallo!

Also, man erhält meist von seinem Rechtsanwalt eine Ausfertigung des rechtskräftigen Urteils. Davon macht man einfach eine Kopie und schickt diese (am besten zusammen mit einem kleinen Briefchen) an die Krankenkasse.

Versichert ist man dann schon noch - die Krankenkasse weiß bis dahin ja noch nichts von der Scheidung.

In dem Brief bittet man dann am besten auch gleich um Übersendung der Formulare für eine freiwillige Versicherung. Noch besser: Man ruft schon jetzt mal bei der Kasse an, erzählt denen alles und lässt sich die Formulare schon vorab zuschicken.

Dann kann man 1. das Scheidungsurteil und 2. den Antrag auf die freiwillige Krankenversicherung zusammen einschicken. Es wird zusammen bearbeitet --> keine Lücken im Versicherungsschutz.

Zu den 3 Monaten Antragsfrist: Man hat drei Monate nach dem Ende der Familienversicherung Zeit, den Antrag zu stellen. Egal wann man den Antrag in diesen drei Monaten stellt, die Versicherung geht immer nahtlos in die Familienversicherung über.

Sinnvoll (wie auch bereits oben geschrieben): Alles jetzt schon vorbereiten und erledigen, dann gibts später auch kein Geplärre, wenn die Kasse plötzlich nichts von einer weiteren Versicherung weiß.

Gruß
Florian

Ergänzung
Zum Stiefpapa:

Wenn dieser den überwiegenden Unterhalt leistet, beantragt man die Familienversicherung bei der Kasse des Stiefvaters. Aber ich möchte nur noch einmal drauf hinweisen: Das ist mit einigem Papierkrieg verbunden (der Stiefpapa muss seine Einkünfte nachweisen…etc.).

Gruß
Florian

Hallo
"Bei Scheidung von Ehegatten ist die Famili­en­ver­si­cherung mit dem Tag vor dem Tag, an dem das Schei­dungs­urteil rechts­kräftig wird, zu beenden. Gleiches gilt für gleich­ge­schlecht­liche Leben­s­partner, deren Leben­s­part­ner­schaft durch gericht­liches Urteil aufge­hoben wurde. "

der Ehegatte hat dann 3 Moinate Zeit um sich weiterzuversichern
(nahtlos) - er muss sogar - kann nur wählen ob bisherige Krankenkasse
oder PKV.
Gruß
Czauderna