Ich bin seit 12 Jahren Rentner und gesetzlich krankenversichert.Meine Frau hat lediglich Einnahmen aus Verpachtung von 2800€ pro Jahr. Sie ist über mich familienversichert. In 2 Jahren wird sie Rentnerin und wird eine Rente in Höhe von 2000 € Pro Jahr erhalten. Wie errechnet sich ihr Beitrag ? Wird dann ein Mindestbeitrag fällig?
Hallo,
sobald man einen Rentenantrag stellt, prüft die Krankenkasse, ob die Vorversicherungszeit für die Krankenversicherung der Rentner erfüllt ist. Von dieser Vorversicherungszeit ist es abhängig, wie der spätere Beitrag berechnet wird. Es wird eine Rahmenfrist von der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zum Tag der Rentenantragstellung gebildet. Wenn man in der 2. Hälfte dieser Zeit mindestens 9/10 lang gesetzlich versichert war, hat man die Vorversicherungszeit erfüllt. In diesem Fall behält der Rentenversicherungsträger von der Bruttorente 8,2 % zur Krankenversicherung und 1,95 % zur Pflegeversicherung (2,2% für Personen, die keine Kinder haben) ein. Es besteht eine eigene Mitgliedschaft und die Familienversicherung endet. Beiträge werden nur von der Rente, Versorgungsbezügen oder Einnhamen aus einer selbstständigen Tätigkeit berechnet, jedoch nicht von den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.
Wenn die Virversicherungszeit nicht erfüllt ist, weil man z. B. lange Zeit privat oder gar nicht krankenversichert war, dann kann die kostenfreie Familienversicherung bestehen bleiben, sofern die Durchschnittlichen monatlichen Einnahmen 365,00 € nicht übersteigen. Ansonsten ist eine freiwillig Versicherung durchzuführen. Diese wird aus der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbemessung von 851,67 € berechnet und kostet ca. 145,00 € im Monat.
Viele Grüße - Nicinic
Vielen Dank für die schnelle Beantwortung meiner Fragen.
Ich wäre dankbar, für weitere Informationen.Die BKK Bayer hat mir im Februar 2002 mitgeteilt,dass ich ab 1.4.2004 Pflichtmitglied in der KVdR bin.
Meine Frau bezieht noch keine Rente. Sie hat aber Einnahmen aus Verpachtung in Höhe von 2800€/Jahr(Agrargenossenschaft Sachsen Anhalt)
Frage 1: muss sie für dieses Einkommen aus Verpachtung Beiträge entrichten ?
Frage 2: In 3 Jahre erhält sie eine kleine Rente von ca. 160€ pro Monat. Zusammen mit der Pacht wird dann ihr Einkommen über 400€ pro Monat liegen.
Wie hoch etwa wird dann ihr Beitrag an die Krankenkasse sein ?
Ich würde mich freuen, wenn Sie mir diese Fragen beantworten würden und verbleibe mit freundlichen Grüssen
Dieter für Hanne_63
Wann hat Ihre Frau denn zum ersten Mal gearbeitet? War sie immer gesetzlich versichert/ familienversichert?
Wann hat Ihre Frau denn zum ersten Mal gearbeitet? War sie
immer gesetzlich versichert/ familienversichert?
Meine Frau hat von 1966 bis zu unserer Eheschließung 1972 gearbeitet. Nach unserer Heirat in 1972 war sie über mich familienversichert.
Dann wird Ihre Frau als Rentnerin ebenfalls Mitglied einer Krankenkasse. Der Beitrag, den sie selbst zu zahlen hat, beträgt ca. 16,50 € und wird nur aus der Rente berechnet.
Viele Grüße