[GKV] Familienversicherung bei gesetzl. Rente?

Hallo liebe Experten,

wird jemand der gesetzlich rentenversichert ist (Rentenbezug ca. 230 Euro im Monat), bei dem aber weder eine Pflichtversicherung noch eine freiwillige Versicherung in der GKV gegeben bzw. möglich ist, mit Heirat mit einer in der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner Pflichtversicherten automatisch bei der gleichen Krankenkasse familienversichert?

Welche betragliche Grenze gibt es bei dem Rentenbezug, damit eine Familienversicherung erfolgen kann?

Danke.

LG

Pauli

Hallo,
die Angaben sind etwas unklar, aber ich versuchs mal.
Wenn bei einem eigenen Rentenbezug von 230,00 € monatlich, keine Krankenversicherungspflicht als Renter vorliegt und sonst
keine Einnahmen bezogen werden, wenn also dieser Rentner (wie war er
eigentlich bisher versichert??) heiratet, dann kann er ab dem
Tag der Eheschliessung kostenfrei in die Familienversicherung bei der
GKV-Kasse des Ehegatten.
Gruss
Czauderna

Hallo Günter,
ich denke, beim Bezug von Rente liegt grundsätzlich Versicherungspflicht in der KVdR vor. Oder ist dem nicht so???

Gruß

Makea

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Makea,
schön wieder etwas von Dir zu hören.
Wen die Vorversicherungszeit nicht erfüllt wurde, tritt
die Krankenversicherungspflicht als Renter nicht ein, ebenso,
wenn hauptberufliche Selbständigkeit vorliegt oder Pensionsanspruch
als Beamter.
Gruss
Günter Czauderna

Hallo liebe Experten,

ist in der Tat ein Problem mit den Vorversicherungszeiten.
Der Rentner hat seinen deutschen Rentenanspruch bis zum Beginn der 50er Jahre erworben.

Danach war er gesetzlich krankenversichert in einem Land mit dem die BRD kein Sozialversicherungsabkommen hat. Er war sein ganzes Leben gesetzlich krankenversichert, nur leider zählt das nicht als Vorversicherungszeit in Deutschland.

Ab welchem Einkommen würde eine Familienversicherung ausscheiden?

Dank und Gruß

vom Pauli

Hallo,
ab 345,00 € bzw. 400,00 €, je nach Einkommensart.
Gruss
Czauderna