eine Ehefrau ist über Ihren Mann in der GKV familienversichert.
Nun erbt sie einen Geldbetrag. Besteht die Gefahr, dass die Ehefrau aus der Familienversicherung herausfällt, weil das Erbe zu groß ist?
Hallo,
der Geldbetrag selbst ist nicht beitragspflichtig sondern die daraus erzielten Kapitalerträge (z.B. Zinsen) und solange durch diese anrechnebaren Einkünfte die Grenze von 445,00€ mtl. nicht überschrittten wird, solange bleibt auch die Familienversicherung bestehen.
Gruss
Czauderna