GKV - Familienversicherung: Weitergabe von Daten?

Vater „V“ hat eine Familienversicherung bei der (gesetzlichen) Krankenkasse „GKV“ abgeschlossen. Sohn „S“ (volljährig, familienversichert) möchte/muss jetzt aber in Behandlung. Ist sicher gestellt, dass die GKV keine Daten an Versicherungsnehmer Vater „V“ weitergibt - und seien es nur Rückfragen zu Abrechnungen etc.? Also lässt sich das so eine Zeit lang „geheim“ halten?

familienversichert) möchte/muss jetzt aber in Behandlung. Ist
sicher gestellt, dass die GKV keine Daten an
Versicherungsnehmer Vater „V“ weitergibt

Warum sollte die KK dem Vater Angaben machen ? Da der Sohn volljährig ist, darf noch nicht mal der Arzt dem Vater Auskünfte über seinen Sohn geben.

  • und seien es nur Rückfragen zu Abrechnungen etc.?

Welche Rückfragen sollte der Vater beantowrten können ?

Also lässt sich das so eine Zeit lang „geheim“ halten?

Das klingt so ein bißchen nach Verfolgungswahn.

Hallo,

normalerweise werden medizinische Daten von volljährigen Familienangehörigen dem Versicherten nicht bekannt gegeben werden. Anfragen kann es dagegen immer wieder aus unterschiedlichen Gründen geben. So muss ja regelmäßig der Familienhilfeanspruch geprüft werden.

Hier ist es, am besten mit der KK zu sprechen. Die Angehörigen können nämlich auch wahlweise selbst die Angaben machen. Bei der KK sollte dann auch eine eigene Anschrift hinterlegt werden. Dann werden auch keine Anfragen mehr (hoffentlich) an den Vater gerichtet.

Gruß Woko

PS: S sollte seine Quartalsgebühr pünktlich zahlen, sonst könnte die Mahnung doch an den Vater gehen.

Danke, Woko! Du hast mir sehr geholfen :smile:

@Nordlicht:

Das klingt so ein bißchen nach Verfolgungswahn.

Sorry, aber deine Äußerung fand ich ziemlich unangebracht. Es gibt auch Situationen, wo man vielleicht nicht möchte, dass die eigene Familie sofort darüber bescheid weiß.

Sorry, aber deine Äußerung fand ich ziemlich unangebracht. Es

… war nicht böse gemeint. Aber mal ehrlich, welche Veranlassung sollte eine Krankenkasse haben, mit den Eltern eines Versicherten Informationen auszutauschen, die über reine Vertragsangelegenheiten hinausgehen ?

Wenn Du fürchtest, das ein Hasuarzt, der die eltern kennt, und bei dem vielleicht die ganuze Familie seid Jahren Patient ist, mit den Eltern plaudert, das könnte ich nachvollziehen. Aber die Krankenkasse ? Was hätte die davon ?

Sorry, aber deine Äußerung fand ich ziemlich unangebracht. Es

… war nicht böse gemeint.

Okay, danke :smile: Ich glaub ich hab es auch ein bisschen in den falschen Hals gekriegt, das geht momentan schnell bei mir.

Aber mal ehrlich, welche Veranlassung sollte eine Krankenkasse haben, mit den Eltern
eines Versicherten Informationen auszutauschen, die über reine
Vertragsangelegenheiten hinausgehen ?

Ganz ehrlich? Keine Ahnung. Ich weiß, dass die Krankenkasse immer mal nen Brief wg. Kieferorthopäden etc. geschrieben hat - z.B. wg. der Abrechnung.

Wenn Du fürchtest, das ein Hasuarzt, der die eltern kennt,
und bei dem vielleicht die ganuze Familie seid Jahren
Patient ist :mit den Eltern plaudert, das könnte ich
nachvollziehen. Aber :die Krankenkasse ? Was hätte die
davon ?

Nein, es geht eher um eine psychologische Behandlung (nein, nicht Verfolgungswahn :wink:) - und kA auf welche Ideen die Krankenkasse kommt. Ich möchte nur sicher gehen…