GKV - Familienversicherung

Moin!

Vielleicht kann mir ja mal einer folgenden Sachverhalt auflösen (Günther?), wäre für Freunde von mir ziemlich wichtig :smile:

Also, zur Sache:

Er, angestellt, ist Pflichtversichert in einer BKK. Sie, mit ihm verheiratet und z.Zt. im Erziehungsurlaub, ist Pflichtversichert in einer Ersatzkasse, ich glaub DAK. Über sie ist auch ihr Kind (nicht seins!) mitversichert, im Rahmen der Familienversicherung.

Nun bezieht sie derzeit noch Erziehungsgeld. Der Anspruch darauf läuft zum Ende des Monats April 2003 aus. Danach wird sie noch mindestens ein Jahr zu Hause bleiben und weiter Erziehungsurlaub haben.

Soweit mir bekannt ist, erlischt doch mit dem Auslaufen des Erziehungsgeldes die Mitgliedschaft in ihrer KK, oder? Das würde bedeuten, sie steht ab Mai ohne Versicherung für sich und ihr Kind da.

Meiner Ansicht nach kann sie sich jedoch eigentlich problemlos über ihren Mann in die Familienversicherung aufnehmen lassen, jedenfalls dachte ich das.

Aber hätte sie dann nicht rechtzeitig, also spätestens im Februar 2003 zum Ende April kündigen müssen? Und vor allem, was ist mit ihrem Kind? Sie lebt mit ihrem Mann und dem Kind in einem Haushalt, das Kind ist jedoch nicht seins.

Also, die Frage ist klar: Wie kann sie sich ab Anfang Mai über ihren Mann familienversichern? Und was passiert mit ihrem Kind, kann sie das Kind auch über ihren Mann familienversichern? Oder steht sie nun aufgrund der verpassten Kündigung im Februar ab Mai ohne Krankenversicherung da?

Vielleicht war das alles schwer verständlich, dann fragt bitte einfach nach :smile:

Ansonsten danke ich wie immer für hilfreiche Antworten.

Gruß vom

Dicken MD.

hallo Dicker,
Günter wird´s Dir noch schöner erklären, doch ich versuche es auch mal.
Also: z.Zt. ist es noch so, dass die Kassen bis zu 3 Jahre einen Erziehungsurlaub akzeptieren (freiwillig, denn es ist, wie Du sagst: nach Ende der Zahlungen ist auch die kostenlose Versicherung zu Ende).
Sie fliegt nicht aus der Kasse.Sie kann sich freiwillig weiter versichern.
Sie kann aber auch nahtlos von der Kasse ihres Mannes übernommen werden.
Da das Kind ihres ist, wird auch das Kind mit übernommen. Außerdem wird ja der Mann das Kind zur Hälfte mit auf der Steuerkarte haben, oder?
Also, alles kein Problem.
Was kommen könnte (ist geplant): dass der nichtverdienende Ehepartner einen eigenen Beitrag dazu zahlen muss. Und zwar nach dem Splittingsystem: das Einkommen des verdienenden Partners wird halbiert und danach von jedem der beiden Hälften der passende Beitrag verlangt. Verdient jemand wenig, könnte das zum vorteil sein, verdient jemand weit über der BBG, ist´s klar zum Nachteil.
Grüße
Raimund

Moin, Raimund!

Günter wird´s Dir noch schöner erklären,

Na da bin ich aber mal gespannt *g*

doch ich versuche es auch mal.

Soll mir Recht sein :smile:

Also: z.Zt. ist es noch so, dass die Kassen bis zu 3 Jahre
einen Erziehungsurlaub akzeptieren (freiwillig, denn es ist,
wie Du sagst: nach Ende der Zahlungen ist auch die kostenlose
Versicherung zu Ende).

So war mir das in etwa auch geläufig :smile:

Sie fliegt nicht aus der Kasse.Sie kann sich freiwillig weiter
versichern.

Hier beginnt meine geistige Lücke *g*
Freiwillig weiterversichern würde bedeuten gegen Bares, oder?
Das täte ausfallen, da sie wohl derzeit kein eigenes Einkommen hat und er deutlich unter der BBG liegt. Da ist mit Extra-Cash grad nicht so prickelnd, wenn Du verstehst, was ich meine :smile:
Wenn sie sich also nicht freiwillig weiterversichert, was dann? Fliegt sie dann raus?

Sie kann aber auch nahtlos von der Kasse ihres Mannes
übernommen werden.

Hat sie darauf einen Rechtsanspruch? Auch ohne KüFrist? Also nach dem Motto: Es kommen keine Beiträge mehr, also bist Du draußen. Die neue Kasse (die des Ehemanns) muß sie dann aufnehmen?

Da das Kind ihres ist, wird auch das Kind mit übernommen.

Da hatte ich eben so meine Zweifel, da es ja eben nicht seines ist. Steht das vielleicht irgendwo?

Außerdem wird ja der Mann das Kind zur Hälfte mit auf der
Steuerkarte haben, oder?

Keine Ahnung, müßte ich nachfragen. Spielt das eine Rolle?

Also, alles kein Problem.

Ich hoffe es für die Betroffenen. Warten wir´s mal ab :smile:
Soweit klingt das, was Du schreibst, aber erstmal ganz gut.

Was kommen könnte (ist geplant): dass der nichtverdienende
Ehepartner einen eigenen Beitrag dazu zahlen muss.

Ich hab da auch was läuten hören. Würde mir persönlich gar nicht gefallen, gebe ich zu :smile:

Und zwar
nach dem Splittingsystem: das Einkommen des verdienenden
Partners wird halbiert und danach von jedem der beiden Hälften
der passende Beitrag verlangt. Verdient jemand wenig, könnte
das zum vorteil sein, verdient jemand weit über der BBG, ist´s
klar zum Nachteil.

Moment mal, Raimund! Warum könnte das zum Vorteil sein, wenn jemand unter der BBG verdient? Aus meiner Sicht ist das bei einem Gesamteinkommen unter der BBG Jacke wie Hose, also eigentlich egal. Aber eben auch kein Vorteil.
Für alle, deren Gesamteinkommen derzeit über der BBG liegt, ist es natürlich ganz klar ein Nachteil, keine Frage. Aus meiner Sicht ist es auch ein idiotischer Plan. Ein weiterer Grund, für diejenigen, die es können, in die PKV zu gehen. Aber das dürfte Dir ja nur Recht sein, oder?

Jedenfalls erstmal vielen Dank für Deine Antwort und

Gruß vom

Dicken MD.

PS: Kann ich Dich mal bei Gelegenheit demnächst wegen einem Angebot für ´ne Risiko-LV (2 verb.) mit BU anmailen? Welche Daten bräuchtest Du für ein unverbindliches Angebot?

Hallo,
also, so lange das Beschäftigungsverhältnis nicht gekündigt bzw. beendet wird, wird auch nach Ende des Erziehungsgeldes die
beitragsfreie Versicherung bis max. zum 3. Lebensjahr des
Kindes weitergeführt.
Nach Ablauf des Urlaubes kann die Familienversicherung beim
Ehemann in der BKK durchgeführt werden, da das Kind im
Ehemann unterhalten wird.
Fazit: kein Problem !!
Noch Fragen ?? - gerne !!

Gruss

Günter

hallo Dicker,
das erste „Problem“ ist ja geklärt: Günter sagt ja das Gleiche.

Zur Rechnerei: mal sehen. Ich habe es auch noch nicht durchgerechnet. Eigentlich habe ich noch nie vom Staat etwas gesehen, das für die breite Bevölkerung ist und eine Vergünstigung gewesen wäre. Denn von denen holt er das meiste Geld. Ohne die müssten die Minister „hungerleiden“.
Nehmen wir an, Du verdienst 2.500 € Dafür zahlst Du einen Kassenbeitrag von 14 % + 1,7 % Pflegepflicht. Also 15,7 % = 392,50 €. Jetzt das Splitting: 2.500 : 2 = 1.250 €. Davon die 15.7% … also keine Veränderung. Doch wie sieht es aus, wenn der Versicherte 5.000 € verdient? Der ist natürlich der Dumme! Der zahlt mit seiner Holden dann 785 €. Armes Schwein!Ein Verlust von: ca. 250 €.
Aber das ist ja auch in den Augen so mancher Politiker ein Ausbeuter des kleinen Mannes. Ein Blutsauger! Ein Spitzenverdiener.
Ein Einsparen wäre also grundsätzlich nicht möglich. Wer noch dazu zahlt, ist der Geringverdiener. Der, der bei Teilung seines Einkommens unter dem Mindestbeitrag liegen würde. Der muss natürlich dann mehr zahlen als bisher!
Na, warten wir es ab!
Zu den Daten:
Geburtstag von beiden
Beruf von beiden
Todesfallsumme
BU-Summe

Grüße
Raimund

Moin, Günter!

Zunächst Danke für Deine Antwort, ich wußte, das ich mich da auf Dich verlassen kann :smile:

also, so lange das Beschäftigungsverhältnis nicht gekündigt
bzw. beendet wird, wird auch nach Ende des Erziehungsgeldes
die beitragsfreie Versicherung bis max. zum 3. Lebensjahr des
Kindes weitergeführt.

Hmm. Die Betroffene war vor der Geburt des Kindes Arbeitslos, also ein Beschäftigungsverhältnis gibt es nicht. Wie sieht das dann aus?
Fällt sie dann jetzt zum Ablauf April raus? Wird sie angeschrieben?
Letztlich ist sie ab April weder Arbeitslos, noch in einem Beschäftigungsverhältnis. Sie ist halt einfach zu Hause. Und Erziehungsgeld gibt´s keins mehr. Bleibt sie trotzdem weiter beitragsfrei versichert? Das kann ich kaum glauben…

Nach Ablauf des Urlaubes kann die Familienversicherung beim
Ehemann in der BKK durchgeführt werden, da das Kind im
Ehemann unterhalten wird.
Fazit: kein Problem !!

Das ist doch schon mal gut zu wissen, ich werde das so weitergeben. Vielen Dank für die Info :smile:

Noch Fragen ?? - gerne !!

Siehe oben :smile:

Schon mal vielen Dank im Voraus *g*

Gruß vom

Dicken MD.

Moin, Raimund!

das erste „Problem“ ist ja geklärt: Günter sagt ja das
Gleiche.

Ja, aber ein kleines Bisserl bleibt noch offen *g*
Warten wir´s ab :smile:

Zur Rechnerei: mal sehen. Ich habe es auch noch nicht
durchgerechnet. Eigentlich habe ich noch nie vom Staat etwas
gesehen, das für die breite Bevölkerung ist und eine
Vergünstigung gewesen wäre. Denn von denen holt er das meiste
Geld. Ohne die müssten die Minister „hungerleiden“.

Hier gebe ich Dir vollständig Recht :smile:

Nehmen wir an, Du verdienst 2.500 € Dafür zahlst Du einen
Kassenbeitrag von 14 % + 1,7 % Pflegepflicht. Also 15,7 % =
392,50 €. Jetzt das Splitting: 2.500 : 2 = 1.250 €. Davon die
15.7% … also keine Veränderung. Doch wie sieht es aus, wenn
der Versicherte 5.000 € verdient? Der ist natürlich der
Dumme! Der zahlt mit seiner Holden dann 785 €. Armes
Schwein!Ein Verlust von: ca. 250 €.

Das meinte ich. Eigentlich liefert die Politik damit doch genau dieser Klientel nur noch einen weiteren Grund, in die PKV zu wechseln.

Aber das ist ja auch in den Augen so mancher Politiker ein
Ausbeuter des kleinen Mannes. Ein Blutsauger! Ein
Spitzenverdiener.

Dazu sag ich jetzt mal an dieser Stelle nix, sonst könnte ich Gefahr laufen, vom MOD zensiert zu werden *g*

Ein Einsparen wäre also grundsätzlich nicht möglich. Wer noch
dazu zahlt, ist der Geringverdiener. Der, der bei Teilung
seines Einkommens unter dem Mindestbeitrag liegen würde. Der
muss natürlich dann mehr zahlen als bisher!

Das habe ich ja noch gar nicht berücksichtigt. Aber Du hast Recht, da wäre es genauso negativ.

Na, warten wir es ab!

Mehr bleibt wohl kaum :smile:

Zu den Daten:
Geburtstag von beiden
Beruf von beiden
Todesfallsumme
BU-Summe

Bei Gelegenheit kommt ´ne Mail dazu, Danke schonmal.

Gruß vom

Dicken MD.

Hallo,
ja wenn das so ist -
Für Arbeitslose gibt es natürlich kein Urlaub - bei diesem
Personenkreis gilt die beitragsfreie Versicherung nur so lange wie
auch Erziehungsgeld bezogen wird - d.h. sie die eigene
Mitgliedschaft (DAK) endet und die Familienversicherung (BKK)
beginnt.

Gruss

Günter

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Dafür einen *, aber keinen weiteren Text :smile: