Moin!
Vielleicht kann mir ja mal einer folgenden Sachverhalt auflösen (Günther?), wäre für Freunde von mir ziemlich wichtig 
Also, zur Sache:
Er, angestellt, ist Pflichtversichert in einer BKK. Sie, mit ihm verheiratet und z.Zt. im Erziehungsurlaub, ist Pflichtversichert in einer Ersatzkasse, ich glaub DAK. Über sie ist auch ihr Kind (nicht seins!) mitversichert, im Rahmen der Familienversicherung.
Nun bezieht sie derzeit noch Erziehungsgeld. Der Anspruch darauf läuft zum Ende des Monats April 2003 aus. Danach wird sie noch mindestens ein Jahr zu Hause bleiben und weiter Erziehungsurlaub haben.
Soweit mir bekannt ist, erlischt doch mit dem Auslaufen des Erziehungsgeldes die Mitgliedschaft in ihrer KK, oder? Das würde bedeuten, sie steht ab Mai ohne Versicherung für sich und ihr Kind da.
Meiner Ansicht nach kann sie sich jedoch eigentlich problemlos über ihren Mann in die Familienversicherung aufnehmen lassen, jedenfalls dachte ich das.
Aber hätte sie dann nicht rechtzeitig, also spätestens im Februar 2003 zum Ende April kündigen müssen? Und vor allem, was ist mit ihrem Kind? Sie lebt mit ihrem Mann und dem Kind in einem Haushalt, das Kind ist jedoch nicht seins.
Also, die Frage ist klar: Wie kann sie sich ab Anfang Mai über ihren Mann familienversichern? Und was passiert mit ihrem Kind, kann sie das Kind auch über ihren Mann familienversichern? Oder steht sie nun aufgrund der verpassten Kündigung im Februar ab Mai ohne Krankenversicherung da?
Vielleicht war das alles schwer verständlich, dann fragt bitte einfach nach 
Ansonsten danke ich wie immer für hilfreiche Antworten.
Gruß vom
Dicken MD.