Derzeit sind meine Frau (52) und unser Sohn (15) über mich (in 4 Wochen 55) gesetzlich Familienversichert.
Ich beziehe noch bis zum 25.05.06 ALG I. Meine Frau hat seit 01.04.04 ein Gewerbe angemeldet und dadurch Einkommen.
Wir hatten das damals unserer BKK schriftlich mitgeteilt, ohne daß eine Resonanz erfolgte. Uns war schon klar das durch das Gewerbe meiner Frau eine freiwillige Mitgliedschaft unumgänglich ist, nur haben wir das im laufe der Zeit immer weiter verdrängt.
Nun wurde ich aber zum 25.05.06 von der Agentur für Arbeit bei der BKK abgemeldet. Erfahren hatte ich das im Januar durch Zusendung einer neuen Versicherungskarte ohne weiteren Hinweis auf die Gültigkeit. Dabei fiel mir sofort auf das diese nur bis 05/06 gütig ist. Bei einem Anruf bei der BKK wurde mir mitgeteilt dass ich rechtzeitig und schriftlich Informationen erhalte.
Da das Ende meiner Mitgliedschaft schon drastisch Nahe ist, rief ich wieder und wieder an und erhielt immer die Auskunft, dass ein Schreiben automatisch erstellt und zugesendet wird. ALG II trifft aus o.g. Gründen nicht zu (Wir sind nicht bedürftig). In Zukunft werde ich der Hausmann sein.
Welche Möglichkeiten gibt es um, am besten legal, aus dieser Situation heraus zukommen?
Gibt es vielleicht Gesetzeslücken um einer Nachforderung aus dem Weg zu gehen? Wir fürchten Nachforderungen und diese wären für uns ruinös!
Endet meine Mitgliedschaft in der BKK zum 25.05.06 automatisch?
Sollte sich meine Frau bei einer anderen Kasse anmelden und uns freiwillig Familienversichern?
PKV ist für uns, schon aus Altersgründen, kein Thema.
Hallo,
eigentlich kein grosses Problem - Sie schreiben die BKK
an und teilen ihr mit, dass Ihre Frau ab dem 01.07.2006 selbständig ist und erst ab diesem Tag das zukünftige Einkommen aus dieser SelbständigenTätigkeit über 400,00 € betragen wird (wichtig !!!).
Ihre Ehefrau wird dann bei der BKK als Selbständige freiwillig versichert und Sie, als auch Ihr Sohn werden dort familienversichert.
Ihre eigene Mitgliedschaft endet (das wissen Sie ja schon) kraft
Gesetz zu dem Tag, an dem auch die Leistung der Bundesagentur für
Arbeit endet, also dem 30.06.2006.
Somit ist die gesamt Familie nahtlos weiterhin gesetzlich krankenversichert.
Gruss
Czauderna
Da das Ende meiner Mitgliedschaft schon drastisch Nahe ist,
rief ich wieder und wieder an und erhielt immer die Auskunft,
dass ein Schreiben automatisch erstellt und zugesendet wird.
ALG II trifft aus o.g. Gründen nicht zu (Wir sind nicht
bedürftig). In Zukunft werde ich der Hausmann sein.
Hallo,
du MUßT einen ALG II Antrag stellen, auch wenn du keine Leistungen bekommst.
Durch die Antragstellung bist du dann pflichtversichertes Mitglied bei deiner Krankenkasse, auch wenn du kein Geld bekommst.
zunächst vielen Dank für die blitzartige Antwort. Das war einfach Spitze.
Aus Ihrer Antwort ergeben sich für mich noch mehrere Fragen, da Ihre Daten andere sind als von mir angegeben.
Die Abmeldung erfolgte zum 25.05.06 durch die Bundesagentur für Arbeit bei der BKK.
Endet die Mitgliedschaft der Krankenversicherung am 25.05.06 oder am 31.05.06 automatisch, oder bedarf diese einer Kündigung? Datum 30.06.06 ist doch sicher ein Versehen.
Um einen nahtlosen Übergang zu gewährleisten muß die Selbstständigkeit meiner Frau am 26.05.06 oder zum 01.06.05 beginnen ( 01.07.06 ).
In den Anträgen wird eine Gewerbeanmeldung gefordert. Diese besteht ja schon, wie zuvor beschrieben, seit dem 01.04.04. Auch ein Steuerbescheid als Einkommensnachweis wird abgefragt. Wie kann man das umgehen, ignorieren?
Beginnt mit der freiwilligen Familienversicherung eine neue Mitgliedschaft oder wird meine bisherige gesetzliche Mitgliedschaft umgewandelt.
Vielen Dank für Ihre Antwort schon im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Fanter
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
wie ich schon sagte, es sollte nahtlos sein mit dem Übergang in die
Familienversicherung. Was die Versicherung deiner Ehefrau angeht,
so muss der Krankenkasse zunächsteinmal die schriftliche Erklärung
genügen. Eine Gewerbeanmeldung ist nämlich nicht in jedem Falle notwendig, also muss die Krankenkasse auch keine haben. Einkommensteurbescheide können zwar von der Kasse gefordert werden,
aber wo soll denn der herkommen für das Jahr 2006 ??
Selbstverständlich muss deine Ehefrau diesen vorlegen, aber dann doch
wohl erst in 2007, und steht in dem Bescheid drinne, ab wann jemand
selbständig ist ??? natürlich nicht, da steht nur das Einkommen für
2006 drinne, und danach wird dann deine Frau ab dem Tag eingestuft
(rückwirkend) ab dem sie gegenüber der Kasse erklärt hat,selbständig
zu sein.
Gruss
Günter Czauderna
Hallo Makea,
wo steht das denn, dass allein der Antrag genügt um Versicherungspflicht
auszulösen - wäre für einen Tipp dankbar.
Ein solcher Fall ist mit bisher noch nicht untergekommen.
Gruss
Günter
das hat das Arbeitsamt zu meiner Bekannten gesagt, die auch keine Leistung bekommt (Hartz 4) und sich nicht familienversichern kann. Die soll den Antrag stellen, dann ist sie weiter versicherungspflichtig nach dem SGB II und bekommt auch weiterhin ihre Rentenpunkte aber keine Geldleistungen.
Ich wußte das auch nicht, aber das ist wohl so, denn sonst würden die von der BA einem das ja nicht sagen, oder?
Hallo,
wen das so stimmt (was ich eigentlich nicht so recht glauben mag),
dann kann doch jeder PKV-Versicherte oder Nichtkrankenversicherte
einen Antrag stellen, der wird zwar abgelehnt, also es gibt keine
Leistung, aber er hat Zugangsrecht bzw. sogar Pflicht zur GKV :
Frag bitte doch noch einmal deine Bekannte.
Gruss
Czauderna