GKV freiwillig, Zinseinnahmen

Hallo zusammen,

ein Rentner ist freiwillig versichert, Ehefrau familienversichert.
Zinseinnahmen 200,00€ pro Jahr.

Berechnung daraus für den Kassenbeitrag:

200,00:2(Ehepaar)= 100,00 abzgl.51,00(Werbungskostenpauschale)= 49,00x17,45% (GKV)= 8,55 €.

Ist diese Beitragsberechnung für 200,00€ Zinsen so richtig?

Hallo,
ja, würde ich in der Praxis so beauskunften und entscheiden.
Gruss
Czauderna

Wrde ich eher wg. Geringfügigkeit fallen lassen. Aber wieso überhaupt durch 2 teilen ?

Hallo,
ja, würde ich in der Praxis so beauskunften und entscheiden.
Gruss
Czauderna

Hallo,

ich eigentlich nicht. Die Werbungskosten dürfen meines Wissens bei der freiwilligen KV doch nicht abgezogen werden.

Grüße

Florian

Hallo,

weil die Zinsen jedem Ehegatten zu Hälfte gehören.

Grüße

Florian

Ich verstehe die Anfrage so, dass die Zinseinnahmen vom Versicherten sind. Warum sollten Zinseinnahmen (im Gegensatz zu anderen Einkünften) immer aufgeteilt werden ?

Werbungskosten würde ich auch nicht abziehen, vor allem keine pauschalen wie hier.

Die Zinseinkünfte immer aufzuteilen, wäre nicht richtig. Lebt das Ehepaar allerings in einer Gütergemeinschaft, sind die Zinseinkünfte im Steuerbescheid als Gesamtbetrag ausgewiesen (ohne Unterscheidung in Ehemann/Ehefrau).

In diesem Fall können die Ehepartner die Zinseinkünfte hälftig aufteilen.

Grüße

Florian

Hallo Barmer u.FloM,

auf dem Fragebogen „ERKLÄRUNG ÜBER EINKOMMENSVERHÄLTNISSE“, den ich jährl. erhalte, steht im unteren Teil,

" Ab dem Jahr 2009 sind Ausgaben in Höhe von pauschal 51,00 € in Abzug zu bringen. Höhere Aufwendungen sind nachzuweisen."

Ist meine Berechnung nun richtig oder nicht?

Gruß
Rainer

Hallo,

habe eben noch einmal nachgelesen und muss mich korrigieren. Bitte entschuldigt den Fehler.

Der Werbungskostenpauschbetrag von 51 € darf abgezogen werden. Berechnung ist OK.

Grüße

Florian