GKV genehmigt stationäre Behandlung nicht

Hallo,

stellt euch mal folgenden Fall vor: verheiratete Mutter von 2 Kids (2 und 5) ist psychisch krank. Sie war bereits 2 x in stationärer Behandlung. Nun hat sie von ihrem Arzt erneut eine Krankenhauseinweisung bekommen für eine bestimmte Klinik, da sie dort ihre Kinder mitnehmen kann. Die Krankenkasse (Prüfung durch den medizinische Dienst nach Aktenlage) lehnt die Kostenübernahme ab, da in der Einrichtung auch Reha-Behandlungen durchgeführt werden. Generell wird die Notwendigkeit einer stationären bzw. teilstationären Behandlung anerkannt, die Patientin soll sich jedoch eine Klinik in Wohnortnähe suchen. Teilstationär ist in der Umgebung nicht möglich (Tagesklinik nimmt nicht mal Patienten auf Warteliste), eine Klinik in der die Kinder mitbetreut werden, gibt es nicht. Die abgelehnte Klinik ist die wohnortnächste mit Kinderbetreuung.
Auf Nachfrage bei der Krankenkasse kann diese auch keine andere Klinik nennen, meint jedoch, die Kinder könnten zu Hause vom Vater betreut werden. Dieser ist selbständig, der Betrieb ist im Aufbau. Die Arbeitszeiten sind nicht planbar und über Tag und Nacht verteilt. Beim letzten Krankenhausaufenthalt hatte der Vater die Kinder betreut, darüber wäre beinahe die Firma bankrott gegangen, da etliche wichtige Kunden abgsprungen sind. Dann meinte die Krankenkasse, es könnte ja auch ein Antrag auf Haushaltskostenhilfe gestellt werden und eine externe Betreuung zugezogen werden. Die Sätze sind aber so lächerlich gering, dass für dieses Geld wirklich niemand arbeiten würde. Zumal man seine Kinder nicht gerne wildfremdn Leuten überlässt. Die kleine Familie kann sich aber eine entsprechende private Aufzahlung nicht leisten. Die Patientin ist nicht bereit, in eine Klinik zu gehen, wenn das Wohlergehen der Kinder nicht gesichert ist.
Mir ist klar, dass die Patientin Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen kann und ich werde sie darin auch unterstützen. Allerdings geht es bei der Krankenhauseinweisung um Suizidprophylaxe, die Sache eilt und brennt also ziemlich.
Hier nun meine Frage: Kann die Krankenkasse eigentlich eine Klinik mit Kassenzulassung für Akutbehandlung ablehnen, nur weil dort auch Reha-Behandlungen durchgeführt werden? Gibt es eine Beschleunigungsmöglichkeit für den Einspruch, außer dass man den Leuten täglich telefonisch auf die Nerven geht?
Welche Möglichkeiten gibt es für den Einspruch? Der behandlende Arzt hat nur gemeint, wir könnten die Kids denen bei der Krankenkasse ja auf den Schreibtisch hocken. Hmmm - auch keine wirkliche Alternative…

Vielen Dank für viele Tipps & Hinweise

Felicia

Hallo,
schwierig weil Einzelfall.
meiner Meinung nach geht es hier vordergründig seitens der Kasse nicht
um die Mitaufnahme bzw. um die Betreuung der Kinder - das dürfte das geringste Problem sein - wenn z.B. das Krankenhaus die Mitaufnahme der
Kinder aus psychosozialen Gründen für erforderlich hält dann muss die Kasse auch diese Mehrkosten übernehmen.
Es geht hier offenbar um prinzipielle Fragen also um Vertragsrecht.
Weiterhin ist auch anscheinend unklar ob es sich tatsächlich aus medizinischen Gründen um einen Notfall handelt.
Was das Widerspruchsverfahren angeht, wäre es doch anzuraten den
einweisenden Arzt mal mit dem MDK reden zu lassen um zu klären woran die
Ablehnung für dieses spezielle Krankenhaus sich nun tatsächlich orientierte.
Ist es auch wirklich sicher, dass es sich hier um eine Fachklinik handelt, die normale Krankenhausbehandlungen durchführen darf ???
Der Widerspruch sollte sich (meiner Meinung nach) ausschließlich auf
medizinische Gründe, also die Person der Mutter, stützen und nicht auf die Betreuung der Kinder -
das hat mehr Aussicht auf Erfolg.
Haushaltshilfe z.B. kann bis zu 15,00 pro Stunde beinhalten - was nun
wirklich nicht als viel zu gering anzusehen ist.
Auch die Zumutbarkeit für den Vater muss berücksichtigt werden -
unabhängig von seiner beruflichen Belastung.
Gruß
Czauderna