Ein von der gestzlichen Krankenkasse übernommenes Hautscreaning ist noch keine zwei Jahre her.
Ich möchte aber gern den Arzt wechseln, aber dem neuen Arzt nichts davon sagen, dass ich bereits bei seinem Kollegen war.
Kann der neue Hautarzt wieder eine Hautscreaning-Vorsorge durchführen ? und wird sie von der Kasse erstattet - auch wenn die letzte noch nicht so lange zurückliegt?
Vielen Dank …
[MOD Volker] Titel korrigiert