Liebe Expertinnen und Experten,
anlaesslich der aktuellen Gehaltsabrechnungen stellte sich in
meinem Bekanntenkreis eine Frage: Da ist jemand in der
Gesetzlichen Krankenversicherung, zahlt dort den Hoechstsatz,
und erzaehlte, dass er auch fuer seine zusaetzliche
Jubilaeumszahlung nochmals KV-Anteile bezahlen musste. Ist das
denn okay so? Gibt’s also Faelle, in denen der Hoechstsatz nicht
die Obergrenze ist, sondern der Mensch noch mehr berappen muss?
Das hat uns halt gewundert.
Schon jetzt schoenen Dank!
Edith Nebel
Hallo Edith,
verdient er jeden Monat über dem Höchstsatz? Es gibt die Regelung, dass Einnahmen aus den ersten 3 Monaten des Folgejahres noch zum alten Jahr dazu gezählt werden, wenn sie gewisse Sonderzahlungsleistungen sind. Dies eben bis zur Jahresentgeltgrenze. Wenn er allerdings jeden Monat und nicht nur bei Weihnachts-/Urlaubsgeld drüber lag, dann hätte ich keine Erklärung.
Gruß
MArco
nein, Edit,
er muss von der Jahresbeitragbemessungsgrenze seinen Beitrag bezahlen: also von 41.400 €.
Beispiel:
er verdient 50.000 € (13,5 Monatsgehälter)
Er zahlt bei der DAK (Danke Günter für den Beitragssatz!) 15, 2 % + 1,7 % Pflegepflichtbeiträge.
Also: 41.400 x 16,9 % (DAK + PPV) = 6996,60 €
Daran beteiligt sich sein AG: 3.498,30 €.
Bleibt ihm noch zu zahlen: 3.498,30 €.
Mehr muss er nicht blechen. Das reicht auch!
Grüße
Raimund
Danke!
Herzlichen Dank fuer die Auskunft! So weit ich weiss … und
ueber konkrete Summen haben wir uns nie wirklich unterhalten …
verdient der Mensch schon geraume Zeit so viel, dass er den
Hoechstsatz zahlt.
Ich werde die Infos, so wie sie hier stehen, mal weiterleiten.
Wenn er meint, dass was nicht koscher ist, bleibt immer noch die
Moeglichkeit, dass sich in der Personalabteilung jemand geirrt
hat.
Danke nochmals!
Edith