Mein Kollege ist zur Zeit freiwillig versichert in einer GKV. Er bekommt demnächst einen Aufhebungsvertrag mit einer Abfindung. Es ist wahrscheinlich, dass er kein Arbeitslosengeld in 3 Monaten bekommt (also eine Sperrzeit von 12 Wochen vom Arbeitsamt). Meine Fragen:
was passiert mit der KV in dieser Sperrzeit ? muss er für den KV-Beitrag selbst zahlen ?
wird die Abfindung für den KV-Beitrag mitberechnet ?
was muss er aufpassen, um nicht falsches zu machen ?
Hallo,
seine freiwillige Krankenversicherung läuft weiter, er muss
nur noch erklären, dass er über keine Einkünfte verfügt, damit
er in die niedrigste Klasse kommt soweit die Abfindung nicht als
Einkommen angerechnet wird.
Wenn die Bundesagentur der Krankenkasse den Versicherungsbeginn
meldet, endet die freiwillige Versicherung und wird in eine
Pflichtversicherung umgewandelt.
Gruss
und wenn ich mich nicht irre, dann beteiligt sich die Bundesagentur an den beiträgen während der Sperrzeit. Ich hatte zumindest schon mehrere PKV Versicherte in der Situation, bei denen das im Zusammenhang mit der Befreiung funktioniert hat!
Bin mir nicht sicher aber, Sperrzeit beläuft sich doch nur auf die Auszahlungsbeiträge und nicht auf die sozialen Absicherungsleistungen (GKV, Rentenvers. etc.)!?
D.h. Er müsste doch ab dato der Meldung zur Arbeitslosigkeit ges. Versichert sein (aber wie gesagt 3 Monate keine Barbezüge bekommen)?
Gruß und viel Glück
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Hallo,
in der Regel beginnt die Sperrzeit-KV (also ab dann zahlt das
Arbeitsamt die Krankenversicherung) ab dem 29. Tag der
Arbeitslosigkeit bzw. nach Meldung !