GKV in deutschland nach 10 jahren usa aufenthalt

hallo, mein mann und ich moechten nach 10 jahren usa aufenthalt zurueck nach deutschland.

wir haben nicht unsere anwaerterschaft fuer unsere gesetzlichen krankenversicherungen behalten.

so weit ich weiss „muessen“ die gkv’s uns wieder aufnehmen, kann mir jemand sagen wie teuer das ist, wir sind fast 50 jahre und ob wir was nachzahlen muessen?

wir haben uns vor 3 jahren erst „abgemeldet“ aus post gruenden und wir neue reisepeasse brauchten.
danke fuer antwort

also ihr müsst euch bei der kasse melden bei der ihr zuletzt versichert wart. die beiträge richten sich nach den einkommensverhältnissen. bekommt ihr leistungen vom arbeitsamt dann versichern die euch. wenn ihr von erspartem lebt dann werdet ihr nach euren monatl. einkünften bemessen mind. 150€ beitrag. da ihr verheiratet sein kann der eine beim anderen kostenfrai mitversichert werden

Howdy Martina 2000,

kein Problem… ein Versicherungsschutz ist für Sie jederzeit möglich ! Ihr letzter gesetzlicher Versicherer wird Ihnen eine Lösung „ohne“ Strafbeiträge ermöglichen !
Sollten Sie Interesse an einer neuen Kasse ohne Zusatzbeitrag haben, dann rufen Sie mich gerne an: 0173/2006795 (Matthias)

Beste Grüße :wink:)

Hallo,
es kommt darauf an, was ihr in Deutschland macht bzw. welche Art der Krankenversicherung in Frage kommt. Wenn einer oder beide arbeiten, kommt u. U. eine Versicherung in der GKV (Gesetzliche Krankenversicherung) in Frage, sowie möglicherweise für den Ehepartner eine kostenfreie Familienversicherung. Wenn keine Möglichkeit bei der GKV besteht, käme die PKV in Betracht, wobei ihr die Absicherung (ambulant, stationär, Zahnersatz etc.) nach euren Bedürfnissen wählen müsst. Dementsprechend hoch werden dann auch die Beiträge sein. Am bvesten, ihr lasst Euch von eurer alten KK in Deutschland unverbindlich beraten.
VG
ayro

Hallo,
sofern Ihr dirket vor Auslandsbeginn in der gesetzlichen Krankenversicherung gewesen seit, könnt bzw. müsst Ihr Euchsofort nach Rückkehr bei der letzten Krankenkasse anmelden.
Die Beiträge berechnen sich %ual nach Euren Einkünften.
Sofern keine oder nur geringe Einkünfte vorhanden sind, beträgt der Mindestbeitrag ca. 150 Euro.
Gruß
Olaf

Hallo, in Deutschland gilt die sogenannte Bürgerpflichtversicherung. Wenn Sie nach einem Auslandsaufenthalt nach Deutschland zurückkehren, beginnt diese mit Einreise bzw. Anmeldung beim Einwohnermeldeamt. Zuständig müsste meines Wissens die letzte Krankenkasse sein, bei der Sie beide in Deutschland krankenversichert waren. War es eine private Krankenkasse dann diese. Die Höhe der sogenannten Einstufungsgrundlage richtet sich dann nach Ihren Vermögensverhältnissen (Rente, Zinseinkünfte usw.). Vielleicht haben Sie auch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 (abhängig vom Alter, stehen Sie dem Erwerbsleben noch zur Verfügung, Einkommensverhältnisse usw.). Bei Anspruch auf ALG 2 entsteht automatisch eine Krankenversicherungspflicht. Sie sollten sich bei Ihrer letzten Krankenversicherung erkundigen bzw. mit denen Kontakt aufnehmen.

zu spät gelesen,
freiwillige Beiträge gehen ab 150 Euro los bis max 657, je nach Einkommen.
Gruß