da ich armer Mensch mich leider nicht privat versichern kann (ich bekomme halt weniger als ich verdiene *grins*), such ich mir natürlich immer die teuerste ) Gesetzliche aus.
Nun hab ich doch glatt eine gefunden, die auch 2002 unter 12% verlangt „vorbehaltlich Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde“.
Das dürfe das Bundesversicherungsamt sein.
Mich würde interessieren, ob jemand weiss, wie warscheinlich eine Verweigerung dieser Aufsichtsbehörde ist.
da ich armer Mensch mich leider nicht privat versichern kann
(ich bekomme halt weniger als ich verdiene *grins*),
Willkommen, Leidensgenosse
Woll´n wir ´nen Club gründen? So etwa „Unterbezahlte Arme Schlucker e.V.“ oder so ähnlich? Bin dabei *ggg*
such ich
mir natürlich immer die teuerste ) Gesetzliche aus.
Dito
Und wenn ich jedes Jahr wechseln müßte…
Hab ich grad vorigen Monat doch wiedermal gekündigt, ab 01.12. also wieder ´ne neue Kasse. Schaun wir mal…
Nun hab ich doch glatt eine gefunden, die auch 2002 unter 12%
verlangt „vorbehaltlich Genehmigung durch die
Aufsichtsbehörde“.
Ich hab da eine, die stehen nicht mehr unter irgendeinem Vorbehalt und sind trotzdem unter 12%. Ist m.E. derzeit die einzige verbliebene (http://www.bkk-km-direkt.de), wer weiß, wie lange noch.
Welche hast Du denn im Auge oder besser im Visier (Im Auge tut bestimmt weh)?
Das dürfe das Bundesversicherungsamt sein.
Denke ich auch, wissen tu ich´s aber nicht. Vielleicht gibt´s für die Gesetzlichen ja noch´n anderes übergeordnetes Bürokratenbeschäftigungsorgan.
Mich würde interessieren, ob jemand weiss, wie warscheinlich
eine Verweigerung dieser Aufsichtsbehörde ist.
Würd mich auch interessieren. Weiß ich nämlich leider auch nicht.
hallo Dicker,
da mit dem 1.12 Wechseln klappt nicht!
Wenn Du i, Oktober gekündigtz hast, dann kannst Du erst zum 1.1.2002 in die nächste Kasse.
Immer so rechnen: zum Kündigungsmonat 2 Monate dazu.
Außerdem kannst Du als Pflichtversicherter sowie so nur am 1.1. eines jahres wechseln… so Du nicht den AG wechselst. Und wer macht das schon, nur um in eine andere Kasse zu kommen?
Grüße Raimund
Hab ich grad vorigen Monat doch wiedermal gekündigt, ab 01.12.
also wieder ´ne neue Kasse. Schaun wir mal…
gilt doch dies Jahr nicht. Man musste bis 8.5. gekündigt haben, um zum 1.1. wechseln zu können.
Nun hab ich doch glatt eine gefunden, die auch 2002 unter 12%
verlangt „vorbehaltlich Genehmigung durch die
Aufsichtsbehörde“.
Ich hab da eine, die stehen nicht mehr unter irgendeinem
Vorbehalt und sind trotzdem unter 12%. Ist m.E. derzeit die
einzige verbliebene (http://www.bkk-km-direkt.de), wer weiß,
wie lange noch.
Die können mir aber den Beitrag für 2002 noch nicht garanieren.
Ich hab die bkk Gildemeister-seidensticker (http://bkk-gilsei.de), die haben 2002 11,9%, eben unter dem Vorbehalt. Die gibts in Meck-Pomm, Sachsen-Anhalt und Brandenburg nicht, sonst überall.
Welche hast Du denn im Auge oder besser im Visier (Im Auge tut
bestimmt weh)?
Das dürfe das Bundesversicherungsamt sein.
glaube ich auch
Würd mich auch interessieren. Weiß ich nämlich leider auch
nicht.
Hi Dicker, Hi, Raimund,
nächstes Jahr werden ja die Beiträge drastisch erhöht, dann besteht das Sonderkündigungsrecht, das wurde nicht abgeschafft, also h ier ist ´dann noch die Möglichkeit des Wechsels, immer zum Ende des übernächsten Monats.
Tschüßße
das liebe ich so an Deinen Antworten… diese maßlo…äh vollen Übertreibungen.
Einige Kassen erhöhen, andere nicht. Die erhöhen, erhöhen um 0,3-0,6%, drastisch wäre 3 oder 6%, oder?
Aber Du hast insgesamt natürlich recht, u.a. deshalb hatte ich ja die ursprüngliche Frage gestellt.
Gruß,
Micha
P.S. hab von meiner Wunsch-BKK die Bestätigung, das der Beitrag 2002 bei 11,9% bleibt, da werde ich jetzt also zum Seidensticker und Gildemeister…
so ganz stimmt das nicht - wer bis zum 08.05.2001
seine Kasse gekündigt hatte, kann zum 1.1.2002 eine
neue Kasse wählen, dann tritt eine Bindungsfrist von 18
Monaten ein, in der man mit seiner eigenen
Mitgliedschaft,egal,.ob pflichtig oder freiwillig, an die
gewählte Kasse gebunden ist.
Wer nach dem 1.1.2002 die Kasse wechseln will, muss eine
schriftliche Kündiung bei seiner bisherigen Kasse einreichen,
und kann erst nach Vorlage dieser Kündigungsbestätigung eine
neue Kasse wählen. Auch hier tritt jetzt die 18monatige
Bindungsfrist ein.
Dieses Procedere ist derart kompliziert, dass ab dem 1.1.2002
wahrscheinlich ein totales Chaos herrschen wird.
Hallo,
da niemand konkret auf Deine Frage geantwortet hat,
versuchs ich mal.
Sofern eine Kasse bundesweit geögffnet ist, ist das
Bundesversicherungsamt zuständig und für die Genehmigung
von Beitragssatzerhöhungen aber auch Senkungen zuständig,
da es die zuständige Aufsichtsbehörde darstellt.
Bei regionalen Kasse sind das die Länder, die die Aufsicht ausüben.
Daher kommt es auch, dass zum Beispiel eine Fernsehwerbung einer
AOK möglich ist - die Ersatzkasse aber vom BVA wegen
Verschleuderung von Beitragsgeldern eine auf den Deckel
kriegt.
hallo Günter, es geht darum, ob er am 1.12. schon wechseln kann, obwohl er erst im Oktober gekündigt hat!
Das mit den 18 Monaten beim freiwillig versicherten ist noch nicht ganz raus. Da scheint es einige Gegenstimmen zu geben.
Außerdem ist die Bestimmung so, das nur bei einem Kassenwechsel 18 Monate Sperrfrist ist. Anschließend darf man mit einer 3-monatiger Wartefrist wechseln… jeder! Ob Pflicht- oder Freiwilliger!
Also für viele eine Erleichterung.
Und dass nach einem Kassenwechsel 18 Monate gewartet werden muss, finde ich ganz in Ordnung. Bedenke, was die Wechselei den Kassen kostet.
Grüße
Raimund
Wenn Du i, Oktober gekündigtz hast, dann kannst Du erst zum
1.1.2002 in die nächste Kasse.
Immer so rechnen: zum Kündigungsmonat 2 Monate dazu.
Grundsätzlich hast Du natürlich schon Recht. Aber meine (bald ehemalige) Kasse hatte mir im Oktober mitgeteilt, das sie zum 01.10. die Beiträge um über 1% anheben. Also habe ich am 27.10. meine Kündigung zum 30.11. abgeschickt. Bei der Kasse eingetroffen am 28.10. und was soll ich sagen, sie haben mir schriftlich bestätigt, das die Kündigung zum 30.11. akzeptiert wird.
Und von meiner neuen Kasse habe ich inzwischen auch ´ne Nachricht, das ich ab 01.12. dort versichert bin. Frag mich nicht warum, aber geklappt hat es auf alle Fälle
Außerdem kannst Du als Pflichtversicherter sowie so nur am
1.1. eines jahres wechseln… so Du nicht den AG wechselst.
Und wer macht das schon, nur um in eine andere Kasse zu
kommen?
Na gut, den AG wechseln, um in eine andere Kasse zu können, wär schon recht dämlich. Aber wenn sie die Beiträge anheben, kann man auch unterjährig raus. Aber das ist Dir natürlich bestens bekannt
Bin dabei
Wie wär´s mit ´nem Beitragssatz von unter 10%? *ggg*
Hab ich grad vorigen Monat doch wiedermal gekündigt, ab 01.12.
also wieder ´ne neue Kasse. Schaun wir mal…
gilt doch dies Jahr nicht. Man musste bis 8.5. gekündigt
haben, um zum 1.1. wechseln zu können.
Die hatten die Beiträge erhöht, daher konnte ich dies Jahr noch raus. Und sogar ohne die dümmliche Bindungsfrist
Ich hab die bkk Gildemeister-seidensticker
(http://bkk-gilsei.de), die haben 2002 11,9%, eben unter dem
Vorbehalt. Die gibts in Meck-Pomm, Sachsen-Anhalt und
Brandenburg nicht, sonst überall.
Interessant, auf jeden Fall gut zu wissen. Wenn also meine neue Kasse wieder mal am Beitragsatz schraubt, dann könnte es sein, das wir dann demnächst bei der gleichen Kasse sind