Hallo an alle,
ich habe folgendes:
seit dem 1.1.2004 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen keine
Leistungen mehr zur Sehhilfe, d.h. Brillengestelle und -gläser zahlt
man komplett selbst. Gleiches gilt für Kontaktlinsen. Das war mein
Informationsstand bis gestern.
Seitdem weiss ich, dass es gewisse sogenannte medizinische
Indikationen gibt, d.h. Krankheitsbilder, bei denen die Kassen
jedenfalls eine gewisse Zuzahlung zu den Kosten für Kontaktlinsen
zahlen bzw. zu zahlen haben. Eine solche liegt bei mir auch vor.
Frage jetzt: Wie komme ich an diesen erstattungsfähigen Betrag, wenn
ich vor kurzem die KK gewechselt habe? Kann die alte KK sich auf
Verjährung berufen? Wenn ja, wie sind die Fristen und wo steht das?
Vielen Dank für eure Hilfe - Jaschiii