GKV-Kostenerstattung

Hallo!

Ich bin in einer gesetzl. Krankenversicherung freiwilliges Mitglied. Nun habe ich durch Zufall gehört das ich zwischen der Versicherungskarte und Kostenerstattung wählen kann.
Darauf habe ich mir von meiner KK Unterlagen zukommen lassen.
Und lese nur von Kosten (z.B. Abschlag von Verwaltungskostenusw.).

Hat es denn eigentlich einen Sinn bzw. Vorteil, wenn ich die Kostenerstattung wähle?

Gruß
Andy

Hallo Andy,

ja und nein. Die Antwort weißt nur du.

In der Regel beträgt der Erstattungssatz etwa 75% der Arztrechnung.

Der eindeutige Vorteil in meinen Augen dürfte darin liegen, dass du als Quasi-Privatpatient behandelt wirst und nicht in die Budgetierung der Kassen reinrutscht.

Nachteil, du hast eben einen SB zu tragen.

Gruß
Marco

Hallo MArco,
75% kommen nur dann raus wenn der Arzt nicht voll
zuschlägt und keine Sonderleistungen berechnet die über
KVK nicht abrechenbar wären - ansonsten stimme ich Dir
zu.
Der Verwaltungskostenabschlag ist dafür da um diese Mehrarbeit,
Errechnung der Erstattungsbeträge im Einzelfall und deshlab
Sobderbehandlung einer Mitgliedergruppe auszugleichen.
Er beträgt in der Regel 5% des Erstattungsbetrages, aber nicht
mehr als ca. 40,00 Euro.
Gruss

Günter

Hallo Andy,

vielleicht ist dir nicht bekannt, dass du bei privaten Krankenversicherungen den Restkostenanteil,den Deine GKV
nicht zahlt, versichern lassen kannst.

Die tragen dann für Arztkosten ( und eventuell auch für Arzneimittel und ggf. Hilfsmittel- wie z.B: Brillen - je nach Vertrag ) die Restkosten und den Verwaltungskostenaufwand, den die Versicherung für den Mehraufwand berechnet.

Sehr zu empfehlen, sofern du keine 50 Jahre alt oder chronisch krank bist!

du hast damit den Vorteil, komplett als Privatpatient behandelt zu werden. Die Vorteile kannst du dir leicht von jedem Privatversicherten beschreiben lassen :wink:

Gruß

Ute