GKV Krankenversicherung

Hallo,

ich benötige Unterstützung von einem GKV-Experten.

Folgende Geschichte:

ein junger Mann, derzeit noch als Student eingeschrieben - PKV-versichert beginnt auf der AIDA als Manager zu arbeiten. Der Arbeitgeber hat den Sitz in Italien.
Während den Schiffsreisen ca. 2 - 3 Monaten soll der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge zahlen nach EU-Richtlinien (Verordnung EG Nr. 883/2004).
Zwischen den einzelnen Fahrten würde Arbeitslosengeld I von den deutschen Arbeitsämtern gezahlt werden.
Die Pausen zwischen den einzelnen Fahrten sind unterschiedlich (von 1 Monat bis zu 8 Monaten).

Das mtl. Bruttoeinkommen liegt unter der JAEG.

Mir stellen sich jetzt folgende Fragen:
Bekommt er überhaupt Arbeitslosengeld, bzw. ab wann ?
Denn eine 3 monatige Arbeitszeit dürfte ja nicht ausreichen.

Welcher Krankenversicherungsschutz besteht zwischen den einzelnen Reisen? Gibt es da eine Sonderlösung ?
Oder muss hier jedesmal wieder die PKV berücksichtigt werden?

Viele Grüße!
Merger

Sorry, Beitrags- und Versicherungsrecht ist nicht mein Ding…

Hallo bei dem schönen Wetter,

da haben Sie sich den falschen Experten ausgesucht. Mi Arbeitslosengeld kenne ich mich nicht aus.

Ich würde einfach aus dem bauch heraus behaupten Alg bekoommt er/Sie nicht, ob die Zeiten für die Beiträge zum Alg1 zusammengerechnet werden - könnte sein.

Vielleicht hat ja einer meiner Kollegen da mehr Durchblick!

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochende.

MfG -Leo

Hallo das ist eine wilde Konstruktion, mit der offenbar der Sozialstaat ein wenig ausgenutzt werden soll.

Auch ich habe Zweifel, ob er ALG I bekommt. Wenn er ansonsten bedürftig ist, bekommt er aber wohl ALG II. Da eine GKV-Vorversicherung gegeben ist (die Zahlungen aus Italien zählen jedenfalls dazu), wird er dort GKV-versichert. Wenn er keine ALG II-Leistungen bekommt oder will, wäre er in Deutschland nach §5,Abs.1, Nr. 13 pflichtig.

Kassen berufen sich in solchen Fällen gern auf die Rücknahmeverpflichtung der PKV nach weniger als 12 Monaten Pflichtversicherung(§5, Abs.9 SGB V). Das ist etwas Glücksache. Aber ob er als Student überhaupt die Voraussetzungen dafür erfüllt (5 Jahre PKV)? Und spätestens beim 2.MAL sehe ich die Vorussetzungen als keinesfalls erfüllt an.

Viel Spass

Barmer

Hallo,
ich kann da nur etwas zur Krankenversicherung schreiben. Mir ist folgende Konstellation bekannt.
Hauptwohnsitz in Spanien - 1. Wohnsitz in Deutschland und hier versichert - Aufnahme einer Tätigkeit auf einem Kreuzfahrtschiff, das unter italienischer Flagge fährt - versichert im italienischen System unter Verwendung des E… (Nr. weiß ich nicht), Leistungen werden über deutsche KK. abgerechnet. Während des ALG-1 Bezuges voll über Deutsche KK unter Verwendung der internationalen KVK. (Leistungsträger = deutsche Kasse).
Gruss
Czauderna

sorry,aber für ALG bin ich leider der Falsche und das ist zur Ermittlung des Versicherungsschutzes elementar…