Hallo,
ich benötige Unterstützung von einem GKV-Experten.
Folgende Geschichte:
ein junger Mann, derzeit noch als Student eingeschrieben - PKV-versichert beginnt auf der AIDA als Manager zu arbeiten. Der Arbeitgeber hat den Sitz in Italien.
Während den Schiffsreisen ca. 2 - 3 Monaten soll der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge zahlen nach EU-Richtlinien (Verordnung EG Nr. 883/2004).
Zwischen den einzelnen Fahrten würde Arbeitslosengeld I von den deutschen Arbeitsämtern gezahlt werden.
Die Pausen zwischen den einzelnen Fahrten sind unterschiedlich (von 1 Monat bis zu 8 Monaten).
Das mtl. Bruttoeinkommen liegt unter der JAEG.
Mir stellen sich jetzt folgende Fragen:
Bekommt er überhaupt Arbeitslosengeld, bzw. ab wann ?
Denn eine 3 monatige Arbeitszeit dürfte ja nicht ausreichen.
Welcher Krankenversicherungsschutz besteht zwischen den einzelnen Reisen? Gibt es da eine Sonderlösung ?
Oder muss hier jedesmal wieder die PKV berücksichtigt werden?
Viele Grüße!
Merger