ich habe vor mich Selbstständig zu machen, allerdings bereitet mir die Frage „Krankenkasse“ erhebliche Kopfschmerzen.
Ich 38 Jahre, Kind 4 Jahre, Frau 30 Jahre, frau und Kind keine Arbeit. Mein geschätztes BRUTTO Einkommen wird bei ~ 2000-3000 Euro / Monat liegen. Es kann aber durchaus auch Höher ausfallen. [3000-4000 / Monat] Der Umsatz liegt natürlich wesentlich höher, aber ich denke mal die GKV wird nach den Einkommenssteuerbescheid berechnet werden?!
Meine Fragen hierzu:
Mit welchen Beitrag für die Krankenkasse GKV - AOK Bayern habe ich denn zu rechnen? Ist die Familie dann automatisch mitversichert oder muss ich jeden einzeln versichern? Da beide ja nicht arbeiten hätte ich dann welche Beiträge zu entrichten?
Eine PKV kommt eher nicht in Frage, gibt es noch wesentliche Unterschiede in der GKV von den Beitragssätzen her? In wie weit kann ich die Kosten für die GKV von der Steuer absetzen?
Danke sehr, über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!
ausfallen. [3000-4000 / Monat] Der Umsatz liegt natürlich
wesentlich höher, aber ich denke mal die GKV wird nach den
Einkommenssteuerbescheid berechnet werden?!
Man gibt zu beginn der Selbstständigkeit ein vermutetes Einkommen (Gewinn, nicht Umsatz) an, später muß der Steuerbescheid vorgelget werden, um die Angaben zu bestätigen. Die GKV darf Beiträge nachfordern, wenn man mehr verdient hat, als anfangs vermutet.
Meine Fragen hierzu:
Mit welchen Beitrag für die Krankenkasse GKV - AOK Bayern habe
ich denn zu rechnen?
15,5 % vom monatlichen Gewinn.
Ist die Familie dann automatisch mitversichert
In der GKV ja.
Unterschiede in der GKV von den Beitragssätzen her? In wie
Nein, sind jetzt alle gleich.
weit kann ich die Kosten für die GKV von der Steuer absetzen?
seit diesem Jahr wird für freiwillig versicherte Selbständige in der GKV grundsätzlich ein Monatseinkommen von 3.675 € angesetzt. Der Beitrag wird ermäßigt bei Nachweis eines niedrigeren Einkommens (§ 240 SGB V). Als Einkommen werden dabei nicht nur der Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit, sondern auch andere Einkünfte (z.B. Mieteinnahmen, Zinseinkünfte) angesetzt.
Da Selbständige keinen Anspruch auf Krankengeld haben, beträgt der Beitragssatz für sie bundeseinheitlich nur 14,9% des Einkommens.
Das Krankengeld kann dabei zusätzlich über besondere Wahltarife der GKV oder ein Krankentagegeld der PKV abgesichert werden.
recht herzlichen Dank für die gute Antwort! Die ganze Familie ist dann mit den ~16% GKV Beitrag versichert? Das ist ja in unseren Fall wesentlich günstiger als in einer PKV.
Eine Rückfrage hätte ich noch, ich habe irgendwo gelesen, das die Familienversicherung der GKV nur zu einen bestimmten Jahresgewinn/Monatsgewinn gehen würde.
Ich habe da was von ~44 000 Euro gelesen, wenn diese Summe Einkommen im Jahr überschritten würde, wäre keine GKV-Familiebversicherung mehr möglich und jeder müsse sich einzeln über die GKV versichern. Es war gestern Nacht, von daher kann ich was falsch verstanden haben, den Theard find ich nicht mehr wo ich es gelesen hatte.
Wäre super wenn ich darauf noch eine Antwort bekomme, ob ich da vll. etwas falsch verstanden habe, dann kann ich ruhiger Schlafen
die Familienangehörigen sind immer versichert, unabhängig vom Einkommen des Hauptversicherten.
Díe Regelung, die hier gemeint ist, trifft nicht zu. Es handelt sich um die Fälle, in denen ein Ehegatte mit den Kindern in der GKV und der andere Elternteil in der PKV versichert ist. In diesen Fällen endet bei Überschreitung der Grenze von 44.100 € jährlich des PKV-Versicherten der Familienhilfeanspruch für die Kinder in der GKV.
Noch ein Hinweis:
Der Familienhilfeanspruch besteht für die einzelnen Angehörigen nur, wenn deren eigenes Einkommen im Monat 360 € bzw. bei einer Arbeitnehmertätigkeit 400 € nicht übersteigt. Hierzu gehören alle Einkünfte, damit auch Mieten und Zinserträge.
Bei der Selbständigmachung ist darauf zu achten, dass die Ehefrau nicht als Mitunternehmerin (z.B. Gütergemeinschaft) gilt. Sonst wird ihr die Hälfte des Einkommens zugerechnet. Mit der Folge, dass sie eine eigene KV braucht.
die Familienangehörigen sind immer versichert, unabhängig vom
Einkommen des Hauptversicherten.
Díe Regelung, die hier gemeint ist, trifft nicht zu. Es
handelt sich um die Fälle, in denen ein Ehegatte mit den
Kindern in der GKV und der andere Elternteil in der PKV
versichert ist. In diesen Fällen endet bei Überschreitung der
Grenze von 44.100 € jährlich des PKV-Versicherten der
Familienhilfeanspruch für die Kinder in der GKV.
Entschuldigung dass ich mich hier dazwischendränge
ich dachte immer das wäre so geregelt dass wenn ein Elternteil GKV,der andere PKV ist, die Kinder bei dem mitversichert werden müssen, der mehr Einkommen hat? Oder ist das Quatsch?
Danke und Gruß
Granini
Der kommt wahrscheinlich daher, dass früher einmal die Regelung galt, dass wenn beide Eltern bei verschiedenen gesetzlichen KK versichert waren, die Kinder bei dem meistverdienenden Elternteil einen Familienhilfeanspruch hatten. Inzwischen kann bei mehrfachem Anspruch in der GKV von dem Versicherten gewählt werden.
Niemals wird in solchen Fällen aber die PKV des Elternteils zuständig. Dies macht auch keinen Sinn, da es dort eine beitragsfreie Famlinen-Mitversicherung nicht gibt.