Hallo, vielleicht kann mir jemand in Sachen Krankenversicherung/Haushaltshilfe/Betreuungskosten bei einem erkranktem Kind weiterhelfen.
Schon mal 1000 Dank an alle, die weiterhelfen können.
LG
Molika
Fakten:
-eine Familie hat zwei Kinder (beide unter 14 Jahre, sogar noch wesentlich jünger)
-beide Elternteile sind berufstätig
-Mutter begleitet das kleinere Kind ins Krankenhaus (OP)
-Antrag auf Haushaltshilfe wird bei Krankenkasse für anderes Kind beantragt - soll so auch genehmigt werden (lt. Krankenkasse)
Macht es einen Unterschied, ob das Kind zu Hause oder bei der anderen Person betreut wird? Es ist keine verwandte Person - die Familie hat keine Verwandten im näheren Umfeld wohnen.
Muss die Person noch in der Minijobzentrale etc. als Haushaltshilfe angemeldet werden - sprich müssen die Eltern noch weitere Aufwendungen zahlen? Oder läuft das alles durch die Krankenkasse?
Muss die Person das erhaltene Geld versteuern bzw. beim Finanzamt als Einkommen angeben?
Das erkrankte Kind darf nach dem Krankenhausaufenthalt noch nicht wieder in die KiTa (steht dem Heilungsprozess entgegen) - hat man Anspruch auf Leistungen für die Kinderbetreuung durch dritte (sprich Tagesbetreuung/stundenweise)?
Hintergrund - den Eltern ist es nicht bzw. nur schwer möglich die Betreuung des „kranken“ Kindes durch sich selbst sicherzustellen (es gibt Überschneidungen der Arbeitszeiten, in denen das Kind alleine wäre) - es gibt schon einige Ausfälle der Eltern wegen des erkrankten Kindes und man möchte dies nicht zum Ziel bei Personaldebatten (Mitarbeiter tragbar?) machen. Deshalb versuchen beide Elternteile dem Arbeitgeber wenig Angriffsfläche zu bieten).