GKV - krankes Kind, Haushaltshilfe

Hallo, vielleicht kann mir jemand in Sachen Krankenversicherung/Haushaltshilfe/Betreuungskosten bei einem erkranktem Kind weiterhelfen.
Schon mal 1000 Dank an alle, die weiterhelfen können.
LG
Molika

Fakten:
-eine Familie hat zwei Kinder (beide unter 14 Jahre, sogar noch wesentlich jünger)
-beide Elternteile sind berufstätig

-Mutter begleitet das kleinere Kind ins Krankenhaus (OP)
-Antrag auf Haushaltshilfe wird bei Krankenkasse für anderes Kind beantragt - soll so auch genehmigt werden (lt. Krankenkasse)

Macht es einen Unterschied, ob das Kind zu Hause oder bei der anderen Person betreut wird? Es ist keine verwandte Person - die Familie hat keine Verwandten im näheren Umfeld wohnen.

Muss die Person noch in der Minijobzentrale etc. als Haushaltshilfe angemeldet werden - sprich müssen die Eltern noch weitere Aufwendungen zahlen? Oder läuft das alles durch die Krankenkasse?
Muss die Person das erhaltene Geld versteuern bzw. beim Finanzamt als Einkommen angeben?

Das erkrankte Kind darf nach dem Krankenhausaufenthalt noch nicht wieder in die KiTa (steht dem Heilungsprozess entgegen) - hat man Anspruch auf Leistungen für die Kinderbetreuung durch dritte (sprich Tagesbetreuung/stundenweise)?
Hintergrund - den Eltern ist es nicht bzw. nur schwer möglich die Betreuung des „kranken“ Kindes durch sich selbst sicherzustellen (es gibt Überschneidungen der Arbeitszeiten, in denen das Kind alleine wäre) - es gibt schon einige Ausfälle der Eltern wegen des erkrankten Kindes und man möchte dies nicht zum Ziel bei Personaldebatten (Mitarbeiter tragbar?) machen. Deshalb versuchen beide Elternteile dem Arbeitgeber wenig Angriffsfläche zu bieten).

Hallo,

die meisten Fragen beantwortet am besten die Krankenkasse, die auch die Haushaltshilfe zahlt.

Die Kassen können sowohl die Haushaltshilfen selbst stellen als auch die Kosten übernehmen. Im letzteren Fall wiederum kann man die entsprechende Person anstellen (auch als Minijobber) oder sie können als Selbstständige arbeiten. Dementsprechend sind die Fragen nach der Steuer unterschiedlich zu beantworten. Das ist aber nicht das Problem der Eltern.

Für die Zeit danach sollte man ebenfalls die Krankenkasse befragen. Allerdings kann es sein, dass „nur“ Kindergartenunfähigkeit nicht für Kinderkrankengeld reicht.

Viel Glück

Barmer

Hallo, vielleicht kann mir jemand in Sachen
Krankenversicherung/Haushaltshilfe/Betreuungskosten bei einem
erkranktem Kind weiterhelfen.
Schon mal 1000 Dank an alle, die weiterhelfen können.
LG
Molika

Fakten:
-eine Familie hat zwei Kinder (beide unter 14 Jahre, sogar
noch wesentlich jünger)
-beide Elternteile sind berufstätig

-Mutter begleitet das kleinere Kind ins Krankenhaus (OP)
-Antrag auf Haushaltshilfe wird bei Krankenkasse für anderes
Kind beantragt - soll so auch genehmigt werden (lt.
Krankenkasse)

Macht es einen Unterschied, ob das Kind zu Hause oder bei der
anderen Person betreut wird? Es ist keine verwandte Person -
die Familie hat keine Verwandten im näheren Umfeld wohnen.

Nein, muss es nicht

Muss die Person noch in der Minijobzentrale etc. als
Haushaltshilfe angemeldet werden - sprich müssen die Eltern
noch weitere Aufwendungen zahlen? Oder läuft das alles durch
die Krankenkasse?

Ja, es handelt sich hier nicht um ein Beschäftigungsverhältnis im rechtlichen Sinn, deshalb ist keine Meldung erforderlich

Muss die Person das erhaltene Geld versteuern bzw. beim
Finanzamt als Einkommen angeben?

Das weiß ich nicht , ich glaube aber das „nein“, weil es ja eben keine Erwerbstätigkeit darstellt

Das erkrankte Kind darf nach dem Krankenhausaufenthalt noch
nicht wieder in die KiTa (steht dem Heilungsprozess entgegen)

  • hat man Anspruch auf Leistungen für die Kinderbetreuung
    durch dritte (sprich Tagesbetreuung/stundenweise)?
    Hintergrund - den Eltern ist es nicht bzw. nur schwer möglich
    die Betreuung des „kranken“ Kindes durch sich selbst
    sicherzustellen (es gibt Überschneidungen der Arbeitszeiten,
    in denen das Kind alleine wäre) - es gibt schon einige
    Ausfälle der Eltern wegen des erkrankten Kindes und man möchte
    dies nicht zum Ziel bei Personaldebatten (Mitarbeiter
    tragbar?) machen. Deshalb versuchen beide Elternteile dem
    Arbeitgeber wenig Angriffsfläche zu bieten).

Grundsätzlich ja, dann ist es aber keine Haushaltshilfe mehr sondern
Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes - Achtung, da gibt es einen Höchstanspruch pro Jahr, bitte mit der Kasse entsprechend abklären.

Gruss
Czauderna

DANKE
Danke für die Antworten!