welche Bindefristen gelten bei folgendem Sachverhalt:
meine Krankenkasse erhöht ihren Beitrag zum 1.10.03. laut begleitschreiben ist die gleichzeitige fusion mit einer anderen kasse nicht der grund. das ganze kam ca am 15.09, also 14 tage vor der erhöhung. eine rechtliche belehrung über ein sonderkündigungsrecht o.ä. erfolgte nicht.
also bis wann und evtl mit welcher begründung muß ich kündigen, um schnellstmöglich dort weg zu kommen?
Du kannst zu jedem Zeitpunkt mit dreimonatiger Kündigungsfrist (zum Monatsende) kündigen. Die Krankenkasse wird Dir zwar erzählen, daß das nur im Monat der Erhöhung geht (im Rahmen des Sonderkündigungsrechts), aber dem ist mitnichten so. Ich habe im Frühjahr für diese Aktion zwar das Landesversicherungsministerium hinzuziehen müssen, aber dann hat alles auch ganz fix geklappt… Endlich mal eine Behörde, die auch dem Normalsterblichen wirklich fix und kompetent geholfen hat.
Wobei Du ja, wenn Du jetzt kündigst, kein Problem mit den Fristen hast, denn 30 Tage nach Erhöhung ist es in jedem Fall in Ordnung (und ohnehin dann, wenn Du länger als 18 Monate dort versichert warst).
Falls Du genaueres wissen willst, kannst Du mich gern anmailen. Ansonsten viel Erfolg…
Hi Kari,
anders kannst du diesen Institutionen schlechthin beikommen, am besten gleich mit Dienstaufsichtsbeschwerde usw. damit die mal Dampf unterm Hintern kriegen, aber diese Methoden gibts schon seit vielen Jahrzehnten bloß im Moment bei den vielen Gesetzesänderungen und Fluten von neuen Arbeitsanleitungen, wo die vorvorherige die übermorgige überholt, kann schon mal ne Falschauskunft drinliegen.
Tschüßße und weiterhin viel Kraft zum Kampf gegen solche Mauern.
ich
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