GKV Kündigen Arbeitgeberwechsel > PKV 2011

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe eine Frage bezüglich der Kündigung der Gesetzlichen Krankenkasse um in die PKV zu wechseln.
Im Internet steht unteranderem, dass man bei einem Arbeitgeberwechsel direkt ohne Kündigungsfrist die Gesetzliche KV kündigen kann.
Jedoch sieht meine IKK (GKV) das nicht so.
Wo steht der rechtliche Hintergrund zu dieser Aussage?

Derzeitiger Werdegang:
Arbeitgeber A: Arbeitsverhältnis bis zum 28.02.2011, Verdienst unter JAEG
Arbeitgeberwechsel zu B: ab 01.03.2011, Verdienst über JAEG
Kündigungsfrist GKV: sofort Kündbar?

Vielen Dank.

Arbeitgeberwechsel zu B: ab 01.03.2011, Verdienst über JAEG

Kündigungsfrist GKV: sofort Kündbar?

Nein, diese Einkommenshöhe muß für ein Jahr bestanden haben, bevor ein Wechsel möglich ist

Ich habe meine erste Antwort ergänzt:

Hallo, man muss 2 Dinge unterscheiden:

1.) des Ende der Versicherungspflicht

und

2.) die Kündigung

zu 1.) Die Versicherungspflicht endet bereits mit Beginn der besser bezahlten Tätigkeit, nicht erst zum 31.12. 2011, wenn man mit dem hochgerechneten Gehalt auch die Grenze 2012 überschreitet. (Wegen der 2007 - 2010 geltenden 3-Jahres-Frist gab es die Versicherungsfreiheit bei Arbeitgeberwechsel gar nicht mehr und ich musste sie erst aus meinem Langzeitgedächtnis abrufen)

zu 2.) Endet die Versicherungspflicht, kann man die GKV ohne Kündigungsfrist verlassen. Ausnahme: man hat dort einen Wahltarif abgeschlossen, dessen Bindefrist noch läuft.
Entschließt man sich zunächst für den freiwilligen Verbleib in der Kasse, so ist für einen späteren Wechsel die Kündigungsfrist von 2 Monaten einzuhalten

Wann hat die IKK die Auskunft gegeben ? Vielleicht haben sie auch das neue alte Recht noch nicht wieder drauf.

Hallo Nordlicht,

stimmt so nicht ganz. Bei einem Arbeitgeberwechsel tritt die Versicherungsfreiheit sofort ein, wenn beim neuen Arbeitgeber ein regelmäßiges Arbeitsentgelt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze erzielt wird.

Grüße
Florian