GKV - Kündigung

Eine vertrackte Situation:
Meine Frau war bis vor kurzem in Erzeihungsurlaub und damit bei ihrer bisherigen KV beitragsfrei versichert. Mit 3.Geburtstag unseres Sohnes endete diese Situation. Eine Aufnahme in die familienversicherung ist niocht möglich, da ich und unsere Söhne privat versichert sind.
Lt. Aussage ihrer Versicherung müsse sie keine Kündigungsfrist einhalten, die Versicherugn ende automatisch mit Ende des Erziehungsurlaubes, den bisherigen Beruf nimmt sie nicht wieder auf.
Sie hat isch jetzt nach einer neuen KV umgesehen und einen Antrag gestellt, jetzt stellt sich die bisherige KV quer und verlangt nun doch eine Kündigung unter Einhaltung der Frist.
Was ist nun richtig, muss sie die Frist einhalten und ist sie weiterversichert, oder erlischt die alte Versicherung mit Ende der beschäftigung ?

Danke für Antworten
Hans

hallo Hans,
wenn sie nichts macht, braucht sie nicht mal kündigen: die Kassenversicherung endet zum Mutterschaftsurlaubsende. Ist sie aber höflich und kündigt schriftlich, muss sie die 3 Monate (Kündigungsmonat + 2 Karenzmonate) einhalten. Bescheuert, aber so ist es nun mal.
Grüße
Raimund

Hallo,

die alte Krankenkasse hat Recht. Eine Kündigung ist erforderlich. Ansonsten ist ein Wechsel zu einer neuen Krankenkasse nicht möglich (Änderung des Krankenkassenwahlrechts zum 01.01.2002).

Gruß
Henning

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hallo Radagast,
kleiner Irrtum:
bei jedem „Stellungswechsel“ muss der Versicherte neu angemeldet werden. Wird er das nicht, ist er evtl. nicht mehr versichert.
Beipiel:
Du arbeitest in der Firma x. Du bist freiwillig versichert. Nun wechselst Du den AG. Wenn der (oder Du selbst) Dich nicht bei der Kasse anmeldet, bist Du automatisch nicht mehr versichert.
Da sind schon so manche Tragödien daraus entstanden.
Ich habe das erste mal davon was mitbekommen, als sich einer meiner Kunden selbstänbdig machte und sich privat versicherte. Anständig wie er nun mal war, hat er 2 Tage nach der Selbständigkeit gekündigt… und musste die volle Karenzzeit abwarten. Hätte er sich gesagt: lmA , dann hätte er sofort in die Private wechseln dürfen. Begründung der Kasse: dadurch, dass er 2 Tage nach seinem Wechsel in seine Selbstständigkeit gekündigt hat, hat er anerkannt, dass er noch versichert ist und muss dadurch … s.o.
Grüße
Raimund

Hallo,
also auch hier ist das alles nicht so ganz richtig!!!

Fakt ist, das die Mitgliedschaft kraft Gesetz ohne eine Kündigung
zum Ende der Elternzeit endet - Fakt ist aber auch, dass ohne eine
fristgemäße Kündigung eine freiwilioige Weiterversicherung nur
bei der alten Kasse innerhalb von drei Monaten möglich ist und zwar
nahtlos ab dem Ende der Elternzeit - ein Wechsel zu einer anderen
Kasse ist nur unter Einhaltung der Kündigungsfrist möglich.
Wenn also eine Kündigung nicht erfolgt, keine Möglichkeit der
Familienversicherung besteht, keine PKV-Versicherung abgeschlossen
wird und auch keine freiwillige Versicherung innnnerhalb von drei
Monaten bei der alten GKV.Kasse erfolgt - ja dann ist sie nicht
krankenversichert !!!

Gruss

Günter

hallo Günter,
habe ich was von einem Wechsel in eine andere Kasse gesagt?
Also ich lese da nichts!
Ich habe nur gesagt, dass sie nicht mal Kündigen muss. Kündigt sie aber nach (als Beispiel)2 Tagen im neuen Monat, hat sie anerkannt, dass sie bis dahin versichert war und muss die Karenzzeit einhalten.
Wechselt sie aber in die Private ohne eine Kündigung auszusprechen, ist alles paletti.
Grüße
Raimund

eine moralisch verwerfliche Methode…
hallo Hans,
ich habe gerade zu Deinem Thema ein Mail erhalten, das ich (fast) ungekürzt hier reinsetze.
die meisten die vor dieser Entscheidung stehen lösen das Problem wie folgt:

Die Ehefrau meldet sich nach ihrem Erziehungsurlaub arbeitslos und bezieht Halbtagsarbeitslosengeld. Solange sie ALO ist, ist sie GKV-pflichtig. Wenn ALO vorbei, und auf Sicht wird keine erneute Arbeit angestrebt, gehen dann die meisten in die PKV.

In der heutigen Arbeitsmarktlage ist eine Weitervermittlung von Seiten des Arbeitsamtes eher selten. Und wenn dann beim Vorstellungsgespräch gesagt wird, dass in den nächsten Monaten probiert wird ein neues Kind auf den Weg zu schicken sagt jeder Arbeitgeber nein danke.

Ob dies nun moralisch richtig ist oder nicht mag dahingestellt sein. Allerdings erleben wir diese Variante fast täglich.

Hallo Raimund,
aber sicher doch will sie in eine andere Kasse und dass geht
nun mal nicht - wenn überhaupt kann sie sich in ihrer alten
Kasse frewillig weiterversicherung und dann dort kündigen.
Die neue Kasse darf nämlich ohne eine Kündigungsbestätigung
nach § 175 SGB V. keine Mitgliedschaft herstellen (egal ob
freiwillig oder pflichtig).

Gruss

Günter Czauderna