Guten Tag,
Ich habe eine Frage zu meiner GKV. Folgender Fall:
Im Moment bin ich Angestellter in Deutschland und bei der DAK gesetzlich versichert. Ab März bin ich Arbeitslos (ALG I) und bleibe bei der DAK versichert. Ab Mai gehe ich für ein Jahr in die USA und habe dort eine private Krankenversicherung.
Nun ist die Frage: Kann ich meine Versicherung bei der DAK kündigen wenn ich in USA bin, oder soll ich Anwartschaft beantragen?
Wenn ich nach einem Jahr aus USA zurückkomme, dann habe ich entweder eine Arbeitsstelle oder Anspruch auf ALG I, also sollte mich ja eigentlich eine gesetzlich Krankenkasse nehmen müssen! Stimmt das?
Ich sehe im Moment keinen Grund eine Anwartschaft zu beantragen, da ja alle GKV den gleichen Satz haben.
Oder habe ich da etwas übersehen?
Vielen Dank!