GKV kündingen oder Anwartschaft (Ausland)?

Guten Tag,

Ich habe eine Frage zur GKV. Folgender Fall:

Wenn man als Angestellter in Deutschland bei der DAK gesetzlich versichert ist und ab März Arbeitslos (ALG I) ist. Ab Mai ist für ein Jahr ein Aufenthalt in die USA und dort ist eine private Krankenversicherung abgeschlossen.

Nun ist die Frage: Kann die Versicherung bei der DAK gekündig werden wenn man in den USA ist, oder ist eine Anwartschaft sinnvoll?

Bei der Rückkehr aus USA ist entweder eine Arbeitsstelle oder Anspruch auf ALG I, vorhanden. Dann muss eine gesetzlich Krankenkasse Versicherungsschutz anbieten! Stimmt das?

Ich sehe im Moment keinen Grund eine Anwartschaft zu beantragen, da ja alle GKV den gleichen Satz haben.

Oder habe ich da etwas übersehen?

Vielen Dank!

Hallo,

da wurde nichts übersehen. Es ist so, wie es dargestellt wurde.

Gruß Woko