GKV: KV versendet keine Kündigungsbestätigung

Hallo allerseits!

Ein Arbeitnehmer kündigt seine GKV (Pflichtversichert, nicht freiwillig GKV) zu Jahresende, fristgerecht (in Schriftform, per Einschreiben), keinerlei Beiträge offen.

Grundsätzliches Problem bei seiner GKV seit Beginn der Mitgliedschaft: ständig gehen irgendwelche Unterlagen dort verloren, es werden gehäuft besagte Unterlagen mehrfach nachgeordert, z.T. reicht nicht einmal 3-maliger Versand, jedesmal sind angeblich nie Unterlagen eingegangen (sei auf elektronischem Weg der Datenübermittlung durch Steuerberaterkanzlei des AG als auch über Postweg oder Telefax). Dieses Ärgernis wird zum Anlass der Kündigung.

Auch mit Anmahnung der fehlenden Kündigungsbestätigung keinerlei Reaktion der GKV.

Telefonate haben folgendes Ergebnis: elendlange Warteschleifen, wenn man an Mitarbeiter gelangt und den Sachverhalt vorbringt, dann wird man angeblich zu dem zuständigen Sachbearbeiter vermittelt … und dann stattdessen aus der Leitung geworfen. Somit Klärung auf Telefonweg schwierig, zumal im Zweifel sowieso kein Nachweis über das Ergebnis des Telefongesprächs.

Welche Möglichkeiten hat ein Versicherungsnehmer in solchen Fällen?

Vielen Dank im voraus für zahlreiche Infos!

Hallo,
die GKV-Kasse ist gesetzlich verpflichtet innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Kündigung eine schriftliche Kündigungsbestätigung zu versenden. Der Versicherte kann sicherlich den Versand seiner Kündigung an die Kasse nachweisen (man sollte immer den Postweg und dort die
Einschreibeform wählen).
Wenn die Kündigungsbestätigung nicht fristgemäß
vorgenommen wird, Dienstaufsichtsbeschwerde ( bei bundesweiten Kassen
Beschwerde beim BVA (Bundesversicherungsamt) - bei anderen Kassen
sind die Länder zuständig.
Ganz sicher ist, mit seinem Einlieferungsschein bei der Kasse vorstellig zu werden und sich die
Kündigungsbestätigung gleich mitgeben lassen.
Gruß

Czauderna