Hallo,
hier die Stelle im SGB V:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__53.html
-> Absatz 8
Das Gesetz gibt nur die groben Rahmenbedingungen vor.
Entscheidend sind die unterschriebenen Teilnahmebedingungen der jeweiligen Krankenkasse. Wenn diese nicht mehr vorliegen, einfach bei der Kasse nochmal anfordern.
Die Entscheidung GKV oder PKV ist in der Regel eine lebenslange Entscheidung. Eine Rückkehr ist nur in wenigen Ausnahmefällen möglich (und diese Ausnahmen sind in den letzten Jahren immer weniger geworden).
Wichtig ist es, sich auch über die Beiträge in besonderen Situationen zu informieren:
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bei z.B. Kurzarbeit, Insolvenz, Wirtschaftsflaute, Frührente, Altersrente, Sabbatjahr, Elternzeit, Arbeitslosigkeit
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bei Nachwuchs, einem nichtberufstätigen Ehegatten oder Stiefkindern
Bei den Leistungen werden häufig Reha/Kuren, Psychotherapie und Hilfsmittel übersehen bzw. unterschätzt.
GKV- Hilfsmittelkatalog:
http://db1.rehadat.de/gkv2/Gkv.KHS
Welche Leistungen „medizinisch notweendig“ sind, entscheidet die PKV, nachdem man die Leistungen bereits bezogen und der Leistungserbringer seinen Vergütungsanspruch bereits erworben hat.
§ 5 Absatz 2 Musterbedingungen:
(2) Übersteigt eine Heilbehandlung oder sonstige Maßnahme,
für die Leistungen vereinbart sind, das medizinisch notwendige
Maß, so kann der Versicherer seine Leistungen auf einen angemessenen
Betrag herabsetzen. Stehen die Aufwendungen für die
Heilbehandlung oder sonstigen Leistungen in einem auffälligen
Missverhältnis zu den erbrachten Leistungen, ist der Versicherer
insoweit nicht zur Leistung verpflichtet.
Vielleicht interessant:http://www.focus.de/finanzen/versicherungen/krankenv…
http://www.bundderversicherten.de/app/download/BdV_P…
http://www.pkv-ombudsmann.de/taetigkeitsbericht/
http://www.focus.de/finanzen/versicherungen/krankenv…
Sinnvoll sind auf jeden Fall ausführlichste Gespräche mit Experten der GKV und der PKV. Die Entscheidung für einen PKV-Tarif ist von ihrer Tragweite her teilweise gravierender als ein Hauskauf.
Viel Erfolg bei der richtigen Entscheidung!
Gruß
RHW