GKV-Mitgliedschaft ohne ALG2 Beantragung

Hallo,

weiss jemand, wie folgender Fall geregelt ist:

Kein Anspruch auf ALG2 bzw. der Antrag möchte nicht gestellt werden. Kann diese Person weiter in der GKV verbleiben? Ist die GKV nicht neuerdings verpflichtet, jemanden als Mitglied zu behalten, auch wenn dieser zahlungsunfähig ist?

Herzlichsten Dank!

Hallo,

Kein Anspruch auf ALG2 bzw. der Antrag möchte nicht gestellt
werden.

Was trifft nun von beiden zu? Und wenn kein Anspruch, warum?

Kann diese Person weiter in der GKV verbleiben?

Hätte diese Person Anspruch irgendwo familienversichert zu werden?

Ist
die GKV nicht neuerdings verpflichtet, jemanden als Mitglied
zu behalten, auch wenn dieser zahlungsunfähig ist?

Ohne Zahlung keine Mitgliedschaft.

MfG

Es gibt seit April 2007 die KV-Versicherungspflicht für GKV-Versicherte (seit Juli 2007 auch für PKV-Versicherte). Die Mitgliedschaft würde ohne Beitragszahlung daher zwar nicht enden, aber „ruhen“, d.h. auf Notleistungen beschränkt - was das im einzelnen ist, weiß ich auch nicht. Außerdem würde die GKV fehlende Beiträge einfordern.

http://www.die-gesundheitsreform.de

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Hallo,
wenn diese Person keinen Anspruch auf eine (kostenlose) Familienversicherung bei einer GKV-Kasse hat, kann sie sich
bei der bisherigen Kasse freiwillig weiterversichern - kostet natürlich entsprechenden Beitrag - tut sie das nicht, dann wird
die Kasse von Amts wegen ein Pflichtmitgliedschaft ab dem
Folgetag, der auf das Leistungsende (ALG I) folgt herstellen.
Die Leistungen werden (zunächst) in der gleichen Art und Weise
zur Verfügung gestellt wie bei „normalen“ Mitgliedern, erst wenn
keine Beiträge gezahöt werden erfolgt das Ruhen des Leistungsanspruchs
(ausser Notbehandlungen). Finanziell läuft es für den Versicherten auf das gleiche hinaus, nur die gesetzlichen Grundlagen sind andere.
Gruß
Czauderna