GKV möchte mich rückwirkend herauswerfen... ALG2

Hallo!

Ich habe folgendes Problem:
Im Juni diesen Jahres habe ich ALG2 beantragen müssen. Bis zu diesem Zeitpunkt war ich privat bei meinen Eltern mitversichert, da ich in einer schulischen Ausbildung war. (Bin über 25) Ich habe mich dann bei meiner Frau in der gesetzlichen Krankenkasse mitversichern lassen, weil ich mir, logischer Weise, als ALG2-Empfänger und dann nicht Student die Beiträge der PKV nicht mehr leisten konnte. Nun bin ich seit August bei einer GKV und habe in der Zeit, aufgrund chronischer Krankheiten, einen sechswöchigen Krankenhausaufenthalt inklusive zahlreicher kostspieliger Untersuchungen hinter mir und muss auch fortwährend und regelmäßig sehr teure Medikamente zu mir nehmen.

Gestern rief mich meine GKV an und teilte mir mit, dass sie mich gar nicht hätten aufnehmen können in die GKV, da dies gesetzlich nicht möglich sei. (Aufgrund der PKV vor der Anmeldung des ALG2) Die Gesetzlage, die ich mir natürlich nun angesehen habe, besagt tatsächlich, dass ich nicht hätte in die GKV aufgenommen werden dürfen. Dies war mir als „Konsument“ aber nicht bewußt, meine Angaben beim Versicherungsantrag waren alle wahrheitsgemäß, ich habe weder meinen beruflichen Status verheimlicht noch die Tatsache, dass ich vorher bei einer PKV war.

Jetzt endlich zu meiner Frage… kann mich die GKV nun rückwirkend hinauswerfen? Kann es sein, dass ich auf den Kosten der letzten Monate nun sitzen bleibe? Diese belaufen sich auf mehrere tausend €, die ich als ALG2-Bezieher natürlich nicht mal ansatzsweise bezahlen kann.

Vielen Dank
T.

Hallo,
da kann Ihnen denke ich wirklich nur ein Rechtsanwalt helfen.
Auf diesen haben Sie als ALGII Empfänger einen Anspruch, Sie benötigen dafür einen Beratungshilfeschein des Amtsgerichtes, den Sie dort mittels HartzIV Bescheid erhalten.
Wichtig, erst den Schein holen, dann zum Anwalt, wenn Sie schon beim Anwalt waren bekommen Sie nachträglich keinen Schein!
Ich kann mir vorstellen das es einfach irgend eine Umbuchung Ihrer Krankenversicherung GKV PKV geben wird.
Ebenfalls kann ich mir nicht vorstellen das man Ihnen irgend einen Euro abverlangen kann, da Sie zudem alle Angaben Wahrheitsgemäß gemacht haben.

Dies stellt eine Rechtsberatung da, bitte suchen Sie dazu Hilfe bei einem Juristen.

Gruß