GKV nach Auslandsaufenthalt

Hallo liebe Wissenden,

angenommen ein Student unter 25 (GKV familienversichert) geht zwecks weiterem Studium ins europäische Ausland, wo er eigenen Krankenversicherungsschutz hat, mit dem Hauptwohnsitz bleibt er aber in Deutschland gemeldet. Irgendwann wird ebenjener Student 25 und ist nicht mehr in der deutschen Familienversicherung mit drin. Die deutsche KV bietet eine studentische Versicherung an, die ja so um die 66 Euro monatlich liegt. Falls der Student dies ablehnt, sich in Deutschland nicht wieder versichert, aber in ein paar Jahren nach Deutschland zurückkehrt (dann schon vermutlich eher als Arbeitssuchender oder Arbeitnehmer) - kann er sich dann problemlos wieder bei der GKV versichern? Darf der Student sich überhaupt nicht mehr weiter in Deutschland versichern oder braucht er, wenn der Hauptwohnsitz in Deutschland liegt, eine deutsche KV?

Tut mir leid, wenn das alles etwas wirr klingt. Hoffentlich ist die Frage dennoch zu verstehen.

Viele Grüße

Anja

nach Deutschland zurückkehrt (dann schon vermutlich eher als
Arbeitssuchender oder Arbeitnehmer) - kann er sich dann
problemlos wieder bei der GKV versichern?

Ja, die letzte KK muß ihn wieder aufnehmen.

Darf der Student sich überhaupt nicht mehr weiter in Deutschland versichern

Warum sollte er das nicht dürfen ?

oder braucht er, wenn der Hauptwohnsitz in Deutschland liegt, eine deutsche KV?

Grundsätzlich ja, allerdings könnte ich mir vorstellen, dass wenn er glaubhaft machen kann, dass sein gewöhnlicher Aufenthalt außerhalb Deutschlands liegt und er im Ausland versichert ist, eine Befreiung möglich ist.