Guten Abend,
meine Frau ist bei der TK (beitragsfrei ?!)gesetzlich krankenversichert.
Unsere beiden Kinder (im November 2004, 8 Wochen zu früh geboren) und ich (Angestellter, Verdienst > JAEG) sind privat krankenversichert.
Wie lange muss meine Frau keine eigenen Beiträge an die TK bezahlen? Hat das irgendetwas mit den Schutzfristen (bis Mitte März) oder dem Bezug von Erziehungsgeld (welches wir höchstwahrscheinlich nicht bekommen werden) zu tun?
Wer zahlt den momentan die Beiträge, die TK selber?
Gruß Matthias
Hallo,
ja, während der Schutzfristen ist deine Frau bei der TK
beitragsfrei versichert - während der Elternzeit allerdings nicht,
aber es kommt schon mal vor, das dies von einzelnen Kassen
anfers gehandhabt (ungesetzlich) wird. Bei der TK glaube ich das
allerdings nicht.
Gruss
Günter Czauderna
Hallo Matthias,
nach § 192 SGB V bleibt die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger erhalten, solange Elternzeit in Anspruch genommen wird. Wenn Deine Frau beschäftigt war und Elternzeit (sprich Erziehungsurlaub, max. 3 Jahre oder weniger) in Anspruch nimmt, bleibt sie während des Erziehungsurlaubs (max. 3 Jahre) beitragsfrei versichert, auch wenn kein Erziehungsgeld bezogen wird. Das gleiche gilt auch für die Schutzfristen.
Viele Grüße
Michael