GKV nach Kündigung?

Hallo,

angenommen, jemand studiert (daher studentisch versichert) und arbeitet nebenbei. Als die studentische Versicherung aufgrund von Alter oder anderen Gegebenheiten ausläuft, geht besagter Student nebenbei noch mehr arbeiten, kommt somit in die sozialversicherungspflichtige Gehaltszone und ist somit gesetzlich versichert.
Nun kommt es zur Kündigung (durch Arbeitgeber oder durch ihn).
nun die Fragen:
Wie stehts nun mit der GKV? Muss er bzw. wenn ja wie lange muss er vorher bereits als sozialversicherungspflichtig versichert sein?
Wird die Zeit, die er als Student bei der selben Versicherung versichert war angerechnet oder wird der Vertrag, ab dem Zeitpunkt der sozialversicherungspflichtigen Arbeit als Neuvertrag gezählt?
Wenn er kündigt, besteht ja eine Sperrzeit von 3 Monaten fürs Arbeitslosengeld. Wie ist er in der Sperrzeit versichert?
Kann es sein, dass seine Eltern oder sein Lebenspartner/Ehepartner/in ihn dann wieder unter bestimmten Voraussetzungen mitversichern müssen?

Gruß anische

Hallo,

bestand als Student eine gesetzliche oder eine private Krankenversicherung?

Gruß

RHW

Hallo,
haben dich die Experten-Anfragen nicht zufriedengestellt ??
Wenn nein, tut es mir leid ??
Gruss
Czauderna

Hallo,
nach Ablauf der Pflichtversicherung muss er oder sie sich in jedem Falle weiterversichern, d.h. kommt keine Pflichtversicherung iN Frage aufgrund des Arbeitslosengeldbezuges (Sperrzeit) oder kann kein Anspruch auf Familienversicherung geltend gemacht werden, dann wird der Betroffene von seiner Krankenkasse als sonstiger freiwillig Versicherter mit einem monatlichen Mindesbteitrag von ca. 140,00 €
eingestuft (Voraussetzug, seine Einkünfte liegen unter 857.00 €). Die Frage der Vorversicherungszeit stellt sich hier nur sekundär, da er/sie zur Versicherung verpflichtet ist, aber um auch diese Frage zu beantworten - die studentische Pflichtversicherung wird als Vorversicherungszeit angerechnet.

Gruss
Czauderna