Hallo,
angenommen, jemand studiert (daher studentisch versichert) und arbeitet nebenbei. Als die studentische Versicherung aufgrund von Alter oder anderen Gegebenheiten ausläuft, geht besagter Student nebenbei noch mehr arbeiten, kommt somit in die sozialversicherungspflichtige Gehaltszone und ist somit gesetzlich versichert.
Nun kommt es zur Kündigung (durch Arbeitgeber oder durch ihn).
nun die Fragen:
Wie stehts nun mit der GKV? Muss er bzw. wenn ja wie lange muss er vorher bereits als sozialversicherungspflichtig versichert sein?
Wird die Zeit, die er als Student bei der selben Versicherung versichert war angerechnet oder wird der Vertrag, ab dem Zeitpunkt der sozialversicherungspflichtigen Arbeit als Neuvertrag gezählt?
Wenn er kündigt, besteht ja eine Sperrzeit von 3 Monaten fürs Arbeitslosengeld. Wie ist er in der Sperrzeit versichert?
Kann es sein, dass seine Eltern oder sein Lebenspartner/Ehepartner/in ihn dann wieder unter bestimmten Voraussetzungen mitversichern müssen?
Gruß anische