Auskunft der Techniker KK
Seit 01.04.2007 gibt es die Krankenversicherungspflicht, das ist Korrekt- jedoch müssen für diese auch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Für die Prüfung ob eine freiwillige Mitgliedschaft erfolgen kann, sind nachfolgende Informationen wichtig um eine genaue Beurteilung vornehmen zu können.
Bitte teilen Sie uns mit, seit wann Sie sich im Ausland befinden, ob Sie sich im europäischen Ausland oder im nichteurop. Ausland befinden und wie Sie dort bisher versichert sind.
Sollten Sie im europäischen Ausland privat krankenversichert sein, kann eine Aufnahme als freiwilliges Mitglied nach Ihrem Rückzug nicht erfolgen, da die Vorversicherungszeiten für diese nicht erfüllt sind.
Die gesetzliche Versicherungspflicht die es seit 01.04.2007 greift in diesem Fall nur für das nichteuropäische Ausland.
Sollten Sie bisher im europäischen Ausland gar nicht versichert sein, müssen wir Ihre Versicherung ab dem 01. April 2007 rückwirkend durchführen.
Die Beiträge müssen wir ebenfalls ab diesem Zeitpunkt nachfordern.