ich bin letztes Jahr über die Grenze von 47250€ gekommen, zwar nur knapp, aber drüber.
Nun dachte ich eigentlich mein Arbeitgeber müsse mich bei meiner GKV freiwillig krankenversichert melden.
Nun habe ich bei meinem Arbeitgeber nachgefragt, da auf meinem Lohnzettel dies nicht ersichtlich ist und ich keine Info von meiner GKV erhalten habe, dass dies geändert wurde.
Mein Arbeitgeber teilte mir mit, dass er mich erst freiwillig krankenversichert meldet,wenn absehbar wäre, dass ich auch 2006 über diese Grenze kommen würde.
Ist das so korrekt, oder kann ich auf einen freiwillig Mitgliedschaft bestehen und dadurch in eine PKV wechseln?
Hallo,
und wenn es sich im Laufe des Jahres entscheidet, dann endet die
Krankenversicherungspflicht erst zum 31.12.2006, und auch da nur, wenn
auch die Grenze von 2007 überschritten wird. Wenn Du Pech hast,
böeibst du immer pflichtig und kannst nicht wechseln.
Gruss
Czauderna
Hallo,
und wenn es sich im Laufe des Jahres entscheidet, dann endet
die
Krankenversicherungspflicht erst zum 31.12.2006, und auch da
nur, wenn
auch die Grenze von 2007 überschritten wird.
Gibt es diese Regelung schon immer?Habe mal mit nem Kollege gesprochen und der teilte mir mir, dass er damals sofort wechseln konnte.
na ja ob es diese Regelung schon immer gab?! Ich habe in meiner Ausbildung leider nicht mehr die Vorschriften der Reichsversicherungsordnung kennenlernen dürfen. Habe mit dem Gesundheitsreformgesetz von Herrn Norbert Blüm begonnen.
Soweit ich mich erinnere gab es die Regelung damals in der gleichen Art und Weise schon. Dein Kollege hatte wahrscheinlich nur Glück dass der Sachverhalt bei ihm eindeutiger war.
Vielleicht outet sich ja aber auch noch einer von den GANZ ALTEN Kollegen und sagt uns wann diese Regelung erstmalig eingeführt wurde .
Bleib fröhlich
Andi
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Vielleicht outet sich ja aber auch noch einer von den GANZ
ALTEN Kollegen und sagt uns wann diese Regelung erstmalig
eingeführt wurde .
Bei erstmaliger Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses und Jobwechsel, der eine künftige freiwillige Versicherung konstituieren würde, wäre auch keine Pflicht gegeben.
Hallo,
ich bin ein so ganz alter Kollege - das ist bestimmt schon
ca. 20 Jahre her - damals konnte der Wechsel von Pflicht- zur
Freiwilligversicherung monatlich stattfinden, aber wie gesagt, lang, lang ist es her.
Gruss
Günter Czauderna
Bist Du dann in die PKV gewechselt und solltest später mal wieder unter die BBG fallen, dann wirst Du wieder pflichtig.
Dann kannst Du in GKV zurück und kannst eine Anwartschaft bei der PKV nehmen. Es könnte ja seine das Dein Einkommen wieder steigt oder Du machst dich Selbstständig. Dann kannst Du wieder ohne Gesundheitsfragen in die alte PKV zurück.
Oder andere Möglichkeit - du Wiedersprichst und lässt Dich von der Versicherungspflicht in der GKV befreien und bleibst somit in der PKV - diese Entscheidung ist dann aber für immer. Man kann dann nie mehr in die GKV zurück.
Das nur noch zu weiteren Info
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