GKV oder FKV bei Renteneintritt

Hallo, ist es möglich?
Ein Arbeitgeber meldet seinen Rentner zum 31.12. bei seiner GKV ab.
Diese will ihn danach nur freiwillig versichern.
Wie steht er sich dann mit den Beiträgen (Rente ca: 1200E)?
Wird die Ehefrau dabei mitversichert?

Hallo,

als Rentner wird man in der GKV dann nicht versicherungspflichtig, wenn man nicht 90% der 2. Hälfte seines Erwerbslebens in der GKV versichert war. Dann bleibt nur die freiwillige Versicherung.
In diesem Falle werden wohl einige Jahre an Versicherungszeit fehlen.

a. als vewrsicherungspflichtiger Rentner zahlt man Beiträge aus der Rente, Versorgungsbezügen und selbst. Arbeitseinkommen

b. als freiwillig versicherter Rentner zahlt man Beiträge aus allen Einnahmen zum Lebensunterhalt (Rente, Arbeitseinkommen, Zinserträgen. Mieteinnahmen etc.)

Die Ehefrau ist wie bisher beitragsfrei mitversichert, wenn ihr Einkommen 365 € mtl. nicht übersteigt.

Gruß Woko