Hallo Zusammen.
erstmal möchte ich mich für die rege Beteiligung an der Diskussion mit den guten Hinweisen bedanken. Ich bin jedenfalls jetzt viel schlauer.
Gestern hatte ich die folgende Frage gestellt:
Wenn eine Familie ein Kind über den Hauptverdiener (der PKV versichert ist) in der PKV vollversichert hat, und der andere Ehepartner als GKV-Versicherter plötzlich mehr als der PKV-Versicherte Ehepartner verdient in welche Versicherung kann bzw. muss das Kind?
Als Antwort bekam ich, dass das Kind auch in die Familienversicherung des Höherverdienenden Ehepartners kann.
Jetzt meine neue Frage:
Mal angenommen das Kind hat in GKV (wie oben beschrieben gewechselt)und nun tritt nach einiger Zeit der Fall ein, dass der PKV-versicherte Ehepartner plötzlich wieder der Höherverdienende ist. Was passiert denn dann? Muss das Kind dann wieder in die PKV? Wenn ja, muss die PKV das Kind wieder aufnehmen auch wenn es erkrankt ist? Für zahlreiche Antworten wäre ich wieder sehr dankbar.
Viele Grüße
A. Fischer
Hallo,
ja, in diesem Falle endet der Anspruch auf Familienversicherung
bei der GKV wieder. Ob die PKV bei sbestehender Erkrankung wieder
eine Versicherung durchführen wird kann ich nicht sagen.
Das Kind kann aber selbst in der GKV freiwillig versichert werden.
Gruß
Czauderna
Gestern hatte ich die folgende Frage gestellt:
Warum hast Du dann eine neue Frage aufgemacht, Du hättest auch im alten Baum fragen können.
Jetzt meine neue Frage:
Mal angenommen das Kind hat in GKV (wie oben beschrieben
gewechselt)und nun tritt nach einiger Zeit der Fall ein, dass
der PKV-versicherte Ehepartner plötzlich wieder der
Höherverdienende ist. Was passiert denn dann? Muss das Kind
dann wieder in die PKV?
Es kann in die PKV oder sich freiwillig in der GKV versichern (wenn die Vorversicherungszeiten erfüllt sind bzw. die PKV einen Vertrag ablehnt).
Wenn ja, muss die PKV das Kind wieder
aufnehmen auch wenn es erkrankt ist?
Es besteht die Möglichkeit den PKV-Vertrag des Kindes ruhen zu lassen. Für einen gewissen Beitrag sichert man so den erneuten Einstieg in die PKV, wenn die Familienversicherung erlischt, ohne erneute Risikoprüfung.