Hallo,
ist eine Parodontosebehandlung mit Kostenerstattung durch ein GKV genehmigungspflichtig? Wenn ja, nach welcher Rechtsgrundlage und gilt dies auch für eine Behandlung im EU-Ausland und bei einem Privatzahnarzt?
Gruß
Otto
Hallo,
ist eine Parodontosebehandlung mit Kostenerstattung durch ein GKV genehmigungspflichtig? Wenn ja, nach welcher Rechtsgrundlage und gilt dies auch für eine Behandlung im EU-Ausland und bei einem Privatzahnarzt?
Gruß
Otto
Hallo,
die PA-Behandlung muss als Vertragsleistung genau so vorher beantragt werden wie der Zahnersatz - mit einem § kann ich derzeit nicht dienen, bin zu hause, weiß aber aus der Praxis, dass es so ist.
Wenn es also bei einer Vertragsbehandlung über die Kasse so ist, warum sollte es bei der Wahl des Kostenerstattungsverfahrens anders sein - die Kasse muss vorher ihre Leistungspflicht bzw. Zahlungsbereitschaft erklären - grundsätzlich kann eine solche Privatbehandlung auch nur durch einen Vertragsarzt gemacht werden, wenn die Kasse dafür zahlen soll. Auch was das Ausland betrifft,so müssen planbare Behandlungen vorher von der Kasse bewilligt werden.
Gruss
Czauderna
Hallo, eine Parodontosebehandlung ist genehmigungspflichtig und wird auch als Sachleistung durchgeführt.
Eine Rechnung bekommt man da nicht zu sehen. Warum soll die im Ausland durchgeführt werden ?
Gruss
Barmer