GKV - Pause - versichert?!

Hallo Experten,

wie sieht es bei folgender Situation mit dem Versicherungsschutz aus?

Versichert in der gesetzl. Krankenversicherung, Beiträge werden vom Lohn abgeführt > Arbeitsvertrag wird beendet. > Neue Arbeitstelle 14 Tage nach Ende des alten Arbeitsverhältnisses (Beispiel: Ende 31.05.2012; Anfang neu: 13.06.2012).

Ist der Versicherte in der kurzen Zeit der „Arbeitslosigkeit“ versichert?

Danke und Gruß

Hagen

Hallo,
ja ist er !!
Gruss
Czauderna

Hallo,

wenn bisher als Arbeitnehmer eine Pflicht versicherung bestanden hat und auch nach der „Pause“ wieder bestehen wird, also der Jahresbruttoverdienst etwa unter 50.000 Euro liegt/lag, besteht in der Lücke ein kostenloser Leistungsanspruch nach § 19 SGB V.

Wenn der Verdienst vorher oder nachher höher ist/war, sind für die 14 Tage Beiträge zu zahlen (ca. 75 Euro für 14 Tage).

Gruß

RHW