Hallo Experten,
wie sieht es bei folgender Situation mit dem Versicherungsschutz aus?
Versichert in der gesetzl. Krankenversicherung, Beiträge werden vom Lohn abgeführt > Arbeitsvertrag wird beendet. > Neue Arbeitstelle 14 Tage nach Ende des alten Arbeitsverhältnisses (Beispiel: Ende 31.05.2012; Anfang neu: 13.06.2012).
Ist der Versicherte in der kurzen Zeit der „Arbeitslosigkeit“ versichert?
Danke und Gruß
Hagen