Hallo,
setzen wir den folgenden fiktive Fall voraus.
Jemand lebt ohne eigenes Einkommen (auch kein ALG oder HartzIV) in einer Bedarfsgemeinschaft mit.
Diese Person nimmt einen Minijob (zB €100 pro Monat) wahr, der Arbeitgeber zahle die 13% KV-Beitrag.
Ist diese Person damit in der GKV versichert, ohne weitere eigene Zuzahlungen ?
Gruß
Karl
Hallo,
bei 400,-€ Job/Minijobs ist der Arbeitgeber verpflichtet, pauschale Beiträge an die gesetzliche Renten- und Krankenversicherung abzuführen.
Aus diesen Beiträgen entsteht für den Arbeitnehmer kein Leistungsanspruch!
Gruß Joerg Koenig
Ist diese Person damit in der GKV versichert, ohne weitere eigene Zuzahlungen ?
Nein, derjenige müßte sich selber beitragspflichtig versichern.