Hallo Günter,
bitte neutraler - einige Korrekturen:
- Beitragshöhe
GKV - Bemessungsgrundlage immer das Einkommen
oder das fiktive Einkommen!
PKV - Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand
2. Leistungen
GKV - Vollversicherung ohne Leistungsausschlüsse oder
Risikozuschlägen oder gar Vertragskündigungen
Die GKV kündigt freiwilligen Mitgliedern wenn Sie zwei Monate keine Beiträge gezahlt hat. Die PKV auch! Wo ist der unterschied. Die PKV verzichtet auf Ihr ordentliches Kündigungsrecht!
PKV - Versichert wird nur das was auch im Vertrag (Allg.
Versicherungsbedingungen) steht.
Beispiel: Wenn keine Krankentagegeldversicherung
abgeschlossen
wurde gibt natürlich auch kein Krankengeld.
Bei der GKV ist auch nur das versichert was im SGB steht, und das kann (und hat) der Gesetzgeber jederzeit verändern. Die PKV nicht!
Auch bei der GKV ist Krankengeld nur dann versichert, wenn es gewählt (also vereinbart) wurde!
Familienversicherung (kostenlos) ist bekannt !!
Das ist politischer Blödsinn. Familienpolitik ist ein gesamtheitliches Thema und muss daher aus Steuern finanziert werden.
Eigene Erfahrungen mit der PKV !
Mir wurde vor einigen Jahren die Galle entfernt - ich habe
eine
Krankenhaustagegeldversicherung bei einer PKV.
Nachdem die Galle draussen war, musste ich zwei Jahre lang für
alle
Erkrankungen die im Zusammenhang mit der Galle (die weg war)
stehen
einen satten Risikozuschlag zahlen.
Im nachhinnein werden für bestehende Verträge keine Risikozuschläge erhoben - das ist eindeutig nicht korrekt! Es sei Du hast anschließend Deinen Vertrag erhöht, dann kann für die Erhöhung ein Zuschlag berechnet werden.
Ich wollte eine Zusatzversicherung abschliessen und habe eine
Gesundheitsprüfung machen müssen.
Ich leide an Heuschnupfen (Allergie), die vor zwei Jahren
ärztlich
festgestellt wurde. Die Medikamente, die ich für ca. vier
Monate im Jahr benutzen muss, zahle ic h allesamt selbst, da
diese frei
verkäuflich sind, also nicht rezeptpflichtig.
Was macht die PKV ?
Da ich auch statt 80 KG 90 KG wiege wurde mein Antrag
abgelehnt !
Das ist tatsächlich so - bei der Gewichtsangabe solltest Du allerding die Körpergröße dazu schreiben, weil Geicht alleine keine Aussagekraft hat!
Seit wann muss eine Zusatzversicherung angenommen werden. Ich kann Dir da aber helfen. Ich werde eine Zusatzversicherung für Dich finden!
Auch aus meiner beruflichen Tätigkeit könnte ich zig Fälle
erzählen bei denen Menschen, die die PKV als neue Kasse
gewählt haben erhebliche finanzielle Nachteile erlitten haben.
Auch die PKV zahlt nicht alles und in nicht in jeder Höhe -
das
muss man einfach wissen.
Das ist richtig - versichert ist was im Vertrag steht. Nicht alle Verträge sind gleich! Daher qualifizierte Beratung durch einen qualifizierten Versicherungsmakler vorher in Anspruch nehmen.
Noch etwas zu dem „Seniorenbeitrag“ in der PKV.
Stell dir vor, du wechselst jetzt in die PKV und hast einen
optimalen Vertrag, also mit allem drum und dran.
Du gehst die nächsten Jahrzehnte immer provat zum Arzt und
immer
- Klasse in Krankenhaus - Zugegeben, ao lange du noch jung
ung
gesund bist, wird sich das in Grenzen halten, aber zahlen
musst
du trotzdem dafür (In der GKV gilt das natürlich auch).
Aber mit dem Alter kommen auch die Wehwehchen.
Solange du arbeitest, beteiligt sich dein Arbeitgeber an
deinem
Krankenversicherungsbeitrag, soweit alles wunderbar.
Als Renter oder als Arbeitsloser (ohne Leistungsanspruch)
musst
du allerdings dafür alleine aufkommen. Da der PKV dein
Einkommen
egal ist (siehe oben)stehst du aufeinmal mit einer evtl.
Beitragser-
höhung von 100% für dich da.
Panikmache wie immer. Das ist Blödsinn (sorry). Als Arbeitsloser wirst Du wieder versicherungspflichtig und musst zurück in die GKV! Auch aus der Selbstständigkeit (Thema Hartz IV)! Als Senior musst Du natürlich auch für eine auskömmliche Altersversorgung gesorgt haben und kannst Deinen Vertrag dann durch Selbstbehalte optimieren. Das ist deshalb richtig, weil dann der Arbeitgeberzuschuss entfällt. Der Beitrag für das Krankengeld entfällt! Der Vorsorgezuschlag ist ab 60 entfallen!
Wechsel zu einer anderen PKV
kannst
du in deiner Lage total vergessen - Rückkehr in die GKV
ebenso.
Das ist richtig - und wenn Du die richtige PKV ausgewählt hast, dann musst Du auch nicht wechseln!
Aber, da gibt es den „Seniorentarif“ (Ich nenn den einfach
so).
Der Beitrag dafür darf nicht höhe sein als der
durchschnittliche
Höchstbeitrag in der GKV - gut für Dich !!??
Ja, wenn Du gesund bist.
Die Leistungen der PKV entsprechen nämlich grundsätzlich den
Leistungen der GKV - so weit so gut.
Aber du bist weiterhin Privatpatient und die Ärzte und die
Krankenhäuser behandeln dich auch als solchen - auch bei der
Rechnungslegung.
Falsch, die GOÄ/GOZ schreibt vor, dass Versicherte nach ST zum 1,7 fachen behandelt werden müssen! Der Standardtarif kostet mich heute, wenn ich mit 65 umwandl 73 Euro monatlich, das entspricht einer Rente von 541 Euro monatlich!
Allgemeines:
Selbstverständlich will jeder (auch ich) möglichst wenig für
seine
Krankenversicherung bezahlen, das ist legitim.
Selbstverständlich ist das System der gesetzlichen
Krankenversicherung in Deutschland mehr als reformbedürftig.
Nach meiner Auffassung ist aber die geplante Kopfpauschale der
direkte Weg in die Einheitsversicherung, die den
„Normalbürger“ gegenüber dem jetzigen System erheblich
benachteiligen wird.
Nein, die Kopfpauschale hat nichts mit der Einheitsversicherung zu tun.
Einheitsversicherung heißt alle sind versicherungspflichtig in einer GKV!
Kopfpauschale ist nur eine Veränderung des Beitragsaufkommens!
Es wird keinen Wettbewerb mehr geben weil der Leistungskatalog
zukünftig direkt von den Steuereinnahmen diktiert wird.
Krankenkassen werden nicht mehr notwendig sein - der
Beitragseinzug
wird aufgeteilt - Renten- und
Arbeitslosenversicherungsbeiträge
werden durch die (den) Rentenversicherungsträge eingezogen,
die
Kopfpauschale und der Pflegeversicherungsbeitrag könnte über
das Finanzamt eingezogen werden, da direkter Zusammenhang mit
der Steuerfinanzierung besteht.
Für die Leistungen genügen eigentlich nur regionale
Verwaltungsstellen
für die Beratung - alles andere wird zentralisiert.
Hallo Günter, das entspricht keinem einzigen politischen Konzept!
Das hat zur Folge, dass die freie Arztwahl und Krankenhauswahl
abgeschafft wird, d.h. Arzt und Krankenhaus werden regional
zugewiesen und können ggf. weiterverweisen.
Das ist bereits Realität für gesetzlich Versicherte.
Der Kreis der Personen die sich privat versichern können wird
stark eingeschränkt (nur Beamte und Selbständige ???), nur wer
genug finanzielle Mittel hat kann sich zusätzlich versichern.
Da kein Wettbewerb mehr da sein wird und sich die Ausgaben
mehr den je an der allgmeinen Haushaltslage messen lassen
müssen,
wird man entweder die Kopfpauschale erhöhen müssen oder eben
die
Ausgaben drosseln.
Das ist falsch - Kopfpauschalen haben nichts mit der Pflichtgrenze für Arbeitnehmer zu tun!
Da man nun erkennt dass die ehemals „hohen“ Verwaltungskosten
der
einzelnen Krankenkasse doch nicht schuld waren, wird man an
der
Leistungschraube drehen.
Da stellt sich die Frage, warum sich für diesen Personenkteis
die
Medizintechnik und die Forschung weiterentwickeln soll, wenn
sie
doch keiner bezahlen will und kann.
Noch etwas zum Schluss - Warum plädieren denn die PKVén für
die
Beibehaltung der GKV und nehmen der GKV nur die guten Risiken
(jung und gesund) ab ??
Das ist falsch - das Angebot der privaten steht!
Warum nehmen die keine Rentner auf ??
Warum nicht - tut die PKV - bis Höchsteintrittsalter 70!
VIelleicht weil die meisten PKVén Unternehmen sind, die
Gewinne
erwirtschaften wollen und müssen und Aktionäre bedienen ??
Nicht alle! Und die Gewinne, die eine PKV ausschütten kann sind nicht besonders hoch!!!
Fazit:
Ich sage auch, es muss weiterhin beides geben.
Damit bin ich einverstanden! Aber warum machst Du dann oben die PKV schlecht!
Die Reform der GKV sollte so aussehen:
Festschreibung des allg. Beitragssatz aller Krankenkassen auf
(derzeit) 13%. Festschreibung einer Grundversorgung für alle
Krankenkassen verbindlich.
Freigabe aller anderen Leistungen in die
Entscheidungsbefugnisse
jeder einzelnen Kasse.
Die Kassen können per Satzung selbst beschliessen welche
Leistungen
sie zusätzlich in ihr Programm aufnehmen (ohne Zusatzbeitrag)
und
welche Leistungen zusätzlich versichert (mit Beitrag) werden
können.
Dies kann selbst oder in Zusammenarbeit mit der PKV angeboten
werden.
Aua! Nein, Kassen dürfen nur gesetzliche Leistungen alles andere machtz der Wettbewerb! Kooperationen müssen beendet werden weil nicht Verfassungskonform.
Die Versichgerungspflichtgrenze wird generell aufgehoben für
alle,
wer sich für eine PLKV entscheidet ist daran lebenslang
gebunden.
Gute Idee!
Für Arbeitnehmer,Renter und Leistungsbezieher der
Bundesanstalt
für Arbeit wird der Beitrag vom Arbeitgeber (Träger) mit 6,5%
bezuschusst.
Weitere Neugründungen (Fusionen ausgenommen) von Krankenkassen
werden nicht mehr möglich sein.
Die kostenlose Familienversicherung bleibt weiterhin bestehen
solange
auch Kinder mitversichert sind, danach muss eine eigene
Versicherung
für den Partner erfolgen.
Falscher Ansatz - versicherungsfremde Listungen,insbesondere Familienpolitik,müssen in die gesellschaftliche Gesamtverantwortung!
Viele Grüße
Thorulf Müller
Versicherungsmakler
P.S.: Sorry Günter, aber Du hattest mit den Angriffen angefangen!