GKV/PKV: Elternzeit beitragsfrei?

Hallo,

ich trete im nächsten Jahr mein Referendariat an (Schule, Lehramt) und muss mich nun um das Thema Krankenversicherung kümmern.

Als Beamtin auf Widerruf bin ich beihilfeberechtigt. Problem: Ich bin anscheinend zu alt für die günstigen Anwärtertarife der PKV (Grenze 34 Jahre - erreiche ich just zum Dienstantritt). *schluchz*

PKV und freiwillige GKV würden mich etwa dasselbe im Monat kosten. Ich wollte mich nun für die freiwillige GKV entscheiden. Grund: Falls ich ein weiteres Kind bekäme (erwünscht :smile:), müsste ich während der Elternzeit den PKV-Beitrag zahlen, hätte aber kein Einkommen. Nun habe ich heute gehört, dass man auch bei der freiwilligen GKV den Monatsbeitrag während der Elternzeit zahlen muss. Stimmt das?

Falls ja, wofür soll ich mich dann entscheiden? Gibt es PKV, bei denen die Altersgrenze für den Anwärtertarif höher liegt?

Besten Dank im voraus.

Gruß, Sabine

PKV und freiwillige GKV würden mich etwa dasselbe im Monat
kosten. Ich wollte mich nun für die freiwillige GKV
entscheiden.

Selbst wenn beide das geiche kosten, in einem Fall bist Du Privat- im anderen Kassenpatient. Ein sehr großer Unterschied. Außerdem: Wenn Du ein zweites Kind bekommst, könnte es sein, dass Dein Beihilfeanspruch steigt (je nachdem in welchem Bundesland Du tätig bist; in NRW steigt der Beihilfeanspruch durch das 2. Kind von 50 auf 70 %) und damit Deine KV-Prämie sinkt.

heute gehört, dass man auch bei der freiwilligen GKV den
Monatsbeitrag während der Elternzeit zahlen muss. Stimmt das?

Das weiß ich leider nicht, ein Anruf bei der nächsten AOK.

Hallo,

ich trete im nächsten Jahr mein Referendariat an (Schule,
Lehramt) und muss mich nun um das Thema Krankenversicherung
kümmern.

Ja!

Als Beamtin auf Widerruf bin ich beihilfeberechtigt. Problem:
Ich bin anscheinend zu alt für die günstigen Anwärtertarife
der PKV (Grenze 34 Jahre - erreiche ich just zum
Dienstantritt). *schluchz*

Das ist Pech, aber leider „Et es wie et es!“

PKV und freiwillige GKV würden mich etwa dasselbe im Monat
kosten.

Dann PKV, weil…

Ich wollte mich nun für die freiwillige GKV
entscheiden. Grund: Falls ich ein weiteres Kind bekäme
(erwünscht :smile:), müsste ich während der Elternzeit den
PKV-Beitrag zahlen, hätte aber kein Einkommen. Nun habe ich
heute gehört, dass man auch bei der freiwilligen GKV den
Monatsbeitrag während der Elternzeit zahlen muss. Stimmt das?

…ja!

Falls ja, wofür soll ich mich dann entscheiden? Gibt es PKV,
bei denen die Altersgrenze für den Anwärtertarif höher liegt?

Nein, das ist in der KalkV und dem VAG festgeschrieben! Es gibt aber wohl eine große Beamtenkrankenversicherung, die das nicht so genau nehmen soll! Also frag da nach - aber im prinzip kaufst Du neine schlechtere Versicherung lebenslang um heute etwas zu sparen!

Die höheren Beiträge haben übrigens etwas mit der Alterungsrückstellung zu tun, die in Anwärtertarifen nicht gebildet wird! Das heißt, dass sich der sofortige Mehraufwand langfristig rechnet.

P.S.: Eine PKV wählt man nach den leistungen und nicht nach den Beiträgen. Und bei Beamtenanwärtern vor allem (wenn schon nach Preis)nicht nach dem Preis der Anwärtertarife, sondern nach dem Preis, den man nach Beendigung seiner Ausbildung zu zahlen hat!

Besten Dank im voraus.

Bitte gerne

Viele Grüße
Thorulf Müller

[email protected]

Vielen Dank für die Antwort!

Außerdem: Wenn Du ein zweites Kind bekommst, könnte es sein,
dass Dein Beihilfeanspruch steigt (je nachdem in welchem
Bundesland Du tätig bist; in NRW steigt der Beihilfeanspruch
durch das 2. Kind von 50 auf 70 %) und damit Deine KV-Prämie
sinkt.

Den Aspekt hatte ich bislang noch nicht bedacht. Danke für den Hinweis.

Das weiß ich leider nicht, ein Anruf bei der nächsten AOK.

Vielleicht kennt sich die AOK besser aus als die TK. :wink: Von der TK stammt die ursprüngliche (aber scheinbar falsche) Antwort, dass man in der Elternzeit beitragsfrei versichert ist.

Gruß, Sabine

Danke für die Antwort.

P.S.: Eine PKV wählt man nach den leistungen und nicht nach
den Beiträgen. Und bei Beamtenanwärtern vor allem (wenn schon
nach Preis)nicht nach dem Preis der Anwärtertarife, sondern
nach dem Preis, den man nach Beendigung seiner Ausbildung zu
zahlen hat!

Ursprünglich stand ich vor der Entscheidung PKV oder GKV und hatte mich (leider auf der Grundlage falscher Informationen) schon fast für die freiwillige GKV entschieden. Wäre ich in den Anwärtertarif gefallen, so wäre das ein guter Grund gewesen, mich für die PKV zu entscheiden. Im nächsten Schritt hätte ich verschiedene PKV-Angebote verglichen.

Nun muss ich umdenken und werde also doch einmal PKV-Angebote einholen.

Gruß, Sabine