Hallo,
ich trete im nächsten Jahr mein Referendariat an (Schule, Lehramt) und muss mich nun um das Thema Krankenversicherung kümmern.
Als Beamtin auf Widerruf bin ich beihilfeberechtigt. Problem: Ich bin anscheinend zu alt für die günstigen Anwärtertarife der PKV (Grenze 34 Jahre - erreiche ich just zum Dienstantritt). *schluchz*
PKV und freiwillige GKV würden mich etwa dasselbe im Monat kosten. Ich wollte mich nun für die freiwillige GKV entscheiden. Grund: Falls ich ein weiteres Kind bekäme (erwünscht
), müsste ich während der Elternzeit den PKV-Beitrag zahlen, hätte aber kein Einkommen. Nun habe ich heute gehört, dass man auch bei der freiwilligen GKV den Monatsbeitrag während der Elternzeit zahlen muss. Stimmt das?
Falls ja, wofür soll ich mich dann entscheiden? Gibt es PKV, bei denen die Altersgrenze für den Anwärtertarif höher liegt?
Besten Dank im voraus.
Gruß, Sabine
Von der TK stammt die ursprüngliche (aber scheinbar falsche) Antwort, dass man in der Elternzeit beitragsfrei versichert ist.