folgende annahme:
jemand ist ca 2 jahre in der gkv pflichtversichert, macht sich dann hauptberflich selbständig und versichert sich in der pkv. jetzt wird er wieder angestellter (unter bbg) und muss wieder in die gkv.
frage: muss er in die gleich gkv wie vorher oder kann er sich eine belibiege aussuchen?
Ratespiel??? - oder Hilfe?
Hallo Denis,
Worauf tippst Du?
Tja, das ist natürlich eine wirkliche Hilfe für den Fragenden!
Die Lösung ist § 175 Abs. 2 des SGB V:
http://www.bmgs.bund.de/download/gesetze_web/sgb05/s…
Wenn bei Eintritt der Versicherungspflicht in den vergangenen 18 Monaten nicht Mitglied einer Krankenkasse, dann freie Wahl.
Also: freie Wahl!
Viele Grüße
Thorulf Müller
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