GKV/PKV - versicherungsfrei?

Hallo zusammen, vielleicht auch insbes. an Herrn Czauderma,

ein Bekannter war 8 Jahre über der JAEG und damit versicherungsfrei. Dieser war dann im ö.D. bis Mai /2007 angestellt (weit über der JAEG auf den Monat bezogen). Daraufhin meinte er, sich als Selbständiger in der f.W. besser zu stellen (das war anscheinend nicht so) (4 Mon.lang.
Daraufhin nahm er jetzt seine endgültige Tätigkeit als AN ab 01.10.2007 auf, wobei er ca. 7.000 EUR plus Tantiemen verdient. Lange Rede, kurzer Sinn. Ohne seine Einnahmen aus selbst. Tätigkeit (4 Monate) hat er hochgerechnet auf Ende 2007 ca. 45.000EUR zu verzeichnen, mit diesen Einnahmen natürlich klar über 47.700 EUR. Zu bemerken ist noch, dass der Bek. seit 1.6.2007 PKV-versichert ist.

Ich habe mal im SGB V nachgeschaut. Mir scheint es so zu sein, dass der Arme tatsächlich erst wieder in 2011 in die PKV kann, da er jetzt pflichtig gemeldet werden wird - obwohl er immer freiwillig versichert war und seine Monatsgehälter als Angestellter immer weit über der JAG:12 waren.
Ist das richtig oder gibt es noch eine Möglichkeit!??

Gruß und danke cooler

Hi,

ich befürchte der PN geht ins Storno :wink:

Es zählt m.W. das Einkommen aus der Zeit als Selbständiger nicht mit rein. Wäre er in der Zeit verbeamtet gewesen und hätte bspw. so die 3 Jahre absolviert, könnte er in der PKV bleiben.

Gruß
CM

Hallo,
so habe ich es auch herausdefiniert. Der versteht natürlich über solch ein ungerechtes Gesetz die Welt nicht mehr! Aber vielleicht gibt es noch etwas, was ich (und du) übersehen hast!

Gruß cooler

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Würde mich für Dich freuen, viel Hoffnung hab ich aber nicht!

Hallo,
auch ich bin der Auffassung das er erst die drei Jahre absitzen muss
und erst dann ggf. wieder in die PKV kann.
Gruß
Czauderna

Hallo Cooler,
schau mal hier:
http://www.pkv.de/downloads/Gesundheitsreform2007.pdf
Interessante Anmerkungen zur Erfüllung der Drei-Jahres-Frist
unter 1. Versicherungsfreiheit Arbeitnehmer
Gruß Joerg Koenig

Für alle die keine Lust zum Suchen haben, poste ich das mal mit eigenen Worten:

Laut Auffassung des PKV-Verbandes geht aus dem Gesetztestext nicht hervor, WANN die drei Jahre erfüllt gewesen sein müssen. So soll es nach Auffassung der Autoren sogar reichen, wenn in früheren Jahren, z.B. 2000-2004 oberhalb JAEG verdient wurde. Selbst eine zwischenzeitliche Pflichtversicherung über einen längeren Zeitraum, z.B. 2005-2007 soll bei Neuverdienst >JAEG einem Wechsel in die PKV zum nächsten Jahresersten nicht entgegen stehen!

Hochinteressant und eine Spielwiese für Anwälte, würde ich meinen!

Frank Wilke

Danke Jörg!!!

Viel Spass im Kampf gegen die eigenen Personalabteilung :expressionless:

Hi,
das heißt aber in „meinem Fall“, nächste Übertrittsmöglichkeit
01.01.2009!?

Gruß cooler

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Hi,
das heißt aber in „meinem Fall“, nächste Übertrittsmöglichkeit
01.01.2009!?

Hä? Warum? Ich komm nicht mehr mit! …*kopfschmerz*

Hi,
das heißt aber in „meinem Fall“, nächste Übertrittsmöglichkeit
01.01.2009!?

Hä? Warum? Ich komm nicht mehr mit! …*kopfschmerz*

Hi,
verschrieben, ich meinte 01.01.2008! Sieh´s als Aspirin!

Gruß Cooler

Hi,
das heißt aber in „meinem Fall“, nächste Übertrittsmöglichkeit
01.01.2009!?

Hä? Warum? Ich komm nicht mehr mit! …*kopfschmerz*

Hallo,
ich habe mich jetzt mit der Rechtsabt. einer GKV unterhalten. Im vorliegenden Fall sieht es wie folgt aus:

  • Zuerst wird das Geschäftsjahr geprüft, also vom 1.10.2007 (Eintritt als AN in Firma) - 30.09.2008, mit der Frage: „über der JAEG?“ Da der Bekannte darüber ist, ist er erst einmal ab 1.10.2007 versicherungsfrei und kann in PKV (Beginn 6/07) bleiben (allerdings nur bis 31.12.07)

  • zum 1.1.2008 muss jede Fa. die JAEG neu überprüfen. Gleichzeitig wird überprüft, ob er in den letzten 3 Jahren über dieser JAEG war. Da er aber 2007 nicht über dieser war, wird er ab 01.01.2008 pflichtig!

Das ist derzeit die gängige Interpretation und Verfahrensweise innerhalb der GKVn!
Der genaue Gesetzestext geht allerdings nicht zwangsläufig mit dieser Vorgehensweise konform! Bei einem Widerspruch meines Bekannten wäre der Ausgang ungewiss - das musste auch mein GKV-Gesprächspartner bestätigen!

Gruß cooler