GKV: Rückerstattung der Zuzahlungen

Hallo,

soweit ich weiß wird einen von der GKV der Betrag von Zuzahlungen/Praxisgebühr erstattet, wenn dieser höher ausfällt als 1% des Jahres-Brutto-Gehalts?!
Ist dies immer so oder ist das bei zB. Azubis oder Arbeitssuchenden genauso?

Folgendes Beispiel:
Ein ALGII-Empfänger bekommt im monatlich 345,-EURO. das sind aufs Jahr 345,- x 12 = 4140,-EURO. Davon 1% sind 4140,- : 100 = 41,40 EURO!
Also wenn der Betrag, den dieser ALGII-Empfänger zuzahlen muss, höher als 41,40 EURO ist, kann er die Quittungen bei der GKV einreichen und Rückerstattung einfordern, oder?

Was kann man denn alles zu dieser Summe mit einberechnen? Praxisgebühr?? Zuzahlung zu Medikamenten? Wie schauts aus mit Impfungen (freiwillige) oder mit Vorsorgeuntersuchgen, die auch freiwillig sind, aber ratsam?

Werden bei obigen Bespiel nur der Betrag zurückerstattet, der höher als 41,40 EURO ist, oder der komplette Betrag?

Danke für Antworten.
Axl

Hallo,

soweit ich weiß sind es 2%. 1% gilt nur für chronisch Kranke. Soweit ich weiß zählen da alle Aufwendungen dazu.

Am besten Du fragst Deine Krankenkasse.

Gruß
juhe

Hallo!

soweit ich weiß sind es 2%. 1% gilt nur für chronisch Kranke.
Soweit ich weiß zählen da alle Aufwendungen dazu.

Medikamente, die nicht per Kassenrezept verordnet wurden, zählen nicht dazu. Privatrezepte werden nicht mitgerechnet.

Gruß
Tanja

Hallo,

es werden aber nicht nur die jährlichen Einkünfte, sondern auch Sparguthaben etc. dazugerechnet.

Meine Mutter hat diese Übung im letzten Jahr veranstaltet, da sie lange im Krankenhaus war. Da tatsächlich alle Aufwendung dazuzählen, also auch die Zuzahlung bei Krankenhausaufenthalt lag sie in dem Jahr über der Zuzahlungsgrenze.

Die Krankenkasse gibt dir einen Bogen den du ausfüllen musst. Hier sind genaue Angaben über Einkünfte und Vermögen zu machen. Daraus berechnet die Krankenkasse dann den Betrag, den du jährlich auf jeden Fall selbst zu tragen hast. Liegst du drüber, wird zurückgezahlt.

Man kann dann sogar - wenn man möchte - im nächsten Jahr sofort diesen Betrag an die Krankenkasse zahlen und wird dann von weiteren Zahlungen befreit. Ist insofern sinnvoll, als es ja Leute gibt, die Wissen das sie mit regelmäßigen Aufwendung „gestraft“ sind und immer über dem Beitragssatz liegen werden.

Also erst mal den Bogen einfordern, dann durchlesen und dann weisst du, was die alles anrechnen.

Gruß
Nita

Hallo,
aus Sicht der Krankenkasse dazu folgendes.

Es sind grundsätzlich 2% des Einkommens und nur bei einer
anerkannten chronischen Erkrankung sind es 1%.
Gehen wir mal vom Beispiel einer einzelnen Person aus.
Grundlage zu BErechnung der zumutbaren Belastung (1% weil chronisch
krank) sind alle Einkünfte:

1.) Lohn/Gehalt
2.) Rente/Pension
3.) Zusatzversorgung (Betriebsrenten)
4.) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
5.) Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit
6.) Leistungen der Bundesagentur für Arbeit
7.) Leistungen des Sozialhilfeträgers
8.) alle anderen lfd. Einkünfte, die zur Bestreitung des
Lebensunterhaltes dienen.

nicht angerechnet wird

1.) Vermögen, egal ob Geld oder Sache
2.) Kriegsbeschädigten-Rente (obwohl, da muss ich sagen, diese
Aussage gilt nur Vorbehalt)

Mindestens beträgt die Belastungsgrenze bei 1% 41,40 € im Jahre
2005.
Was wird erstattet bzw. angerechnet?

Alle gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteile einschl. der
Krankenkassengebühr (10,00€ pro Quartal oder Arzt).
Nicht verschreibungspflichtige Medikamente, also die selbstbezahlten
als auch Verordnungen per Privatrezept werden nicht berücksichtigt.
Gruss

Günter Czauderna