B. hat vor ca. 2 Jahren seinen Job gekündigt.
Hat dann erstmal lange Urlaub gemacht.
Ist nun Selbständig.
Hat aber die ganze Zeit seit der Kündigung keine Beiträge an die Krankenkasse gezahlt.
Könnten die „ausstehenden“ Beitäge irgendwann eingefordert werden?
Gruß, Benni