bis zum 31.12.2003 bin ich noch Angestellte bei meinem Arbeitgeber, mir wurde fristgerecht betriebsbedingt gekündigt.
Seit Juli bin ich nach einer Wirbelsäulen-OP krankgeschrieben.
Da ich nun auch noch schwanger bin, werde ich voraussichtlich auch noch länger krankgeschrieben sein.
Die Schwangerschaft wurde weit nach Kündigungsausspruch festgestellt, die Kündigung ist in Ordnung so.
Meine Fragen:
bin ich weiterhin krankenversichert, auch über den 31.12.2003 hinaus?
Bekomme ich weiterhin mein Krankengeld?
Wird die Entbindung - wenn ich bis dahin krankgeschrieben sein sollte, von der Krankenkasse bezahlt?
Bekomme ich weiterhin Geld von der Krankenkasse, wenn der Frauenarzt ein Berufsverbot ausspricht?
Hallo,
ab dem 1.1.2004 bekommst du von deiner Krankenversicherung
Krankengeld und zwar bis zum Beginn der Schutzfrist - ab der
Schutzfrist bekiommst du Mutterschaftsgeld und zwar bis 8 bzw.
12 Wochen nach dem tatsächlichen Entbindungstag - dann ist Schluss.
Sollte die Arbeitsunfähigkeit vor dem Beginn der Schutzfrist
enden musst du sehen, dass du bis zum Beginn der Schutzfrist
krankenversicherungspflichtig bist. d.h. Anspruch auf Krankengeld
hast, denn nur dann bekommst du auch Mutterschaftsgeld.
Moin erstmal,
ich hoffe, du hast ein schönes weekend gehabt. Zu deinem Posting folgende Frage:
Die Frangende erhält bis zum 31.12. 2003 Krankengeld. Ab dem 01.01. 2004 ist Sie ja Alo (muß Sie sich ja melden) und würde doch dann Alo-Geld beziehen, oder ?? Das wäre doch die Grundvorraussetzung für eine Weiterversicherung in der GKV??
Gruß
Martin
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Hallo,
wenn das Krankengeld vor dem 31.12.2003 einsetzt dann ändert
das Ende der Beschäftigung nichts daran, dass sie weiter Krankengeld
erhält (Voraussetzung ist das Versicherungspflicht vorlag) bezieht
und das max bis zum Leistungsende - wenn aber vorher ein Anspruch
auf Mutterschaftsgeld entsteht endet das Krankengeld.
Meldung beim Arbeitsamt ab 1.1.2004 ist in diesem Falle nicht
notwendig, da durch die AU sowieso keine Vermittlungsfähigkeit
vorliegt.